Au: Prügelpolizist ist wieder im Dienst

Der Polizist, der eine junge Münchnerin auf der Wache in der Au geschlagen hat, ist wieder im Dienst. Allerdings kommt er nicht mehr zurück zur PI 21. Der Polizeihauptmeister muss außerdem damit rechnen, dass er degradiert wird.
München - Die Suspendierung des 33-jährigen Polizeibeamten ist seit Mittwoch aufgehoben. Momentan befindet sich Frank W. allerdings im Urlaub. Sobald der beendet ist, wird er wieder zum Dienst eingeteilt, hieß es gestern im Präsidium. Allerdings wird der wegen Körperverletzung im Amt verurteilte Polizeihauptmeister nicht mehr im Streifendienst auf der Straße eingesetzt. Er soll einen Schreibtischjob bekommen. Denkbar wäre eine Verwendung bei der Abteilung Einsatz im Präsidium.
15 Monate war Frank W. suspendiert, bei vollen Bezügen in Höhe von rund 2.600 Euro monatlich.
Auslöser war ein Zwischenfall im Januar 2013 auf der PI 21 in der Au. Frank W. hatte damals eine gefesselte Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Teresa Z. war nach einem Streit mit ihrem Freund im Streifenwagen auf die Inspektion gebracht worden. Auf der Wache eskalierte die Situation. Die Münchnerin landete schließlich mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einer Zelle. Sie wehrte sich, als sie einen Polizisten anspuckte, schlug der zu. Die 23-Jährige erlitt eine Orbitalbogenfraktur, einen Nasenbeinbruch und eine Verletzung der Hornhaut am rechten Auge.
„Die ist bis zum heutigen Tage nicht ganz ausgeheilt“, betont Franz J. Erlmeier, der Rechtsanwalt von Teresa Z. Wegen Körperverletzung im Amt kam Frank W. vor Gericht. Im August 2013 erging das Urteil: zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie 3.000 Euro Geldstrafe. Der Polizist ging in Berufung. Das Landgericht München bestätigte das Urteil im letzten März in zweiter Instanz.
Bis heute, so Rechtsanwalt Erlmeier, zeige sich der Beamte uneinsichtig. Das Disziplinarverfahren gegen den Polizeihauptmeister geht jetzt weiter. „Das Präsidium wird vor dem Verwaltungsgericht eine Degradierung des Beamten beantragen“, sagt Polizeisprecher Wolfgang Wenger. Dabei könnte Frank W. zwei seiner vier grünen Sterne auf den Schulterstücken verlieren und vom Polizeihaupt- zum einfachen Polizeimeister zurückgestuft werden. Das Gericht wird letztendlich entscheiden, welcher Dienstgrad Walter F. bleibt.
Zumindest der Rauswurf aus dem Polizeidienst und der Verlust seiner Pensionsansprüche bleiben ihm erspart. Frank W. muss zudem mit einem Beförderungsverbot rechnen. In der Regel gilt der für einen Zeitraum von fünf Jahren. „Die Entfernung aus dem Polizeidienst wäre konsequent gewesen“, meint Rechtsanwalt Erlmeier, „dieser Beamte ist für den Streifendienst komplett ungeeignet.“
„Der Vorfall hat dem Ansehen der Münchner Polizei in der Öffentlichkeit schwer geschadet“, sagt Polizeipräsident Wolfgang Wenger. Nach der Verurteilung des Beamten schreib der Polizeipräsident Hubertus Andrä persönlich einen rief an das Opfer und entschuldigte sich für das Fehlverhalten seines Untergebenen. Teresa Z. fordert Schmerzensgeld - insgesamt 17.500 Euro. Laut Präsidium ist ein Teil bereits angewiesen und soll dieser Tage auf ihrem Konto eingehen. Nach AZ-Informationen geht es um rund 8.000 Euro. „Damit bin ich nicht zufrieden“, sagt Franz Erlmeier, „über die restliche Summe müssen wir noch sprechen.“