Asyl: Sammelunterkunft darf bleiben

Die Asylbewerberunterkunft in der Baierbrunner Straße 14 darf weiter betrieben werden. Der Lärm durch die Bewohner sei hinzunehmen.
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Obersendling - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Asylbewerber-Erst-Aufnahm-Einrichtung in der Baierbrunnerstraße in Obersendling bis zum 20. April 2014 weiterhin bestehen darf. Begründung: Die nähere Umgebung des Heims habe nicht den Charakter eines reines Wohngebietes.

Die Einrichtung für soziale Zwecke füge sich in diese Umgebung ein. Mit einer Belegung von 230 Asylbewerbern verstoße die Stadt München nicht gegen das „Rücksichtnahmegebot“. Weiter heißt es: Der Lärm durch die Lebensäußerungen der Bewohner sei hinzunehmen. Durch das Urteil (Az.: 2 B 12,109) ist anzunehmen, dass die Stadt München auch 2014 eine Genehmigung bekommt, um das Asylbewerberheim in der Baierbrunnerstraße weiterhin zu betreiben.

 

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