Astrologin beschimpft Ausländer: Geldstrafe

 Eine Astrologin (64) rastet nach einem Weinfest aus – und schreit: „Scheiß-Türke“. Staatsanwältin fordert vier Monate Haft auf Bewährung.
Torsten Huber |
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Die Astrologin Ellen K. (65) bespricht sich mit ihrem Rechtsanwalt Christian Langgartner vor dem Gerichtssaal. Sie jetzt wegen Beleidigung zu 900 Euro Strafe verurteilt.
Torsten Huber Die Astrologin Ellen K. (65) bespricht sich mit ihrem Rechtsanwalt Christian Langgartner vor dem Gerichtssaal. Sie jetzt wegen Beleidigung zu 900 Euro Strafe verurteilt.

Eine Astrologin (64) rastet nach einem Weinfest aus – und schreit: „Scheiß-Türke“. Staatsanwältin fordert vier Monate Haft auf Bewährung.

München/Starnberg - Die Sterne meinten es wirklich nicht gut für Astrologin Ellen K. (64). Statt eines erhofften Freispruchs ist sie vom Münchner Landgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze) verurteilt worden.

 Da half auch ihr Schlusswort vor Gericht nichts, dass sie „jeden Morgen für den Weltfrieden meditiere“ und nie „Scheiß-Türke“ sagen würde. Fast nie. Wie berichtet, hat die Astrologin und Hellseherin am Abend des 15. Juni 2012 den Elektriker Yusuf A. (22) als „Scheiß-Türke“ beschimpft. Vorausgegangen war ein Streit um einen Unfall mit Fahrerflucht.

Ellen K. fuhr an dem lauen Sommerabend mit einer Freundin nach Starnberg. Sie feierten dort auf dem Weinfest. „Ich hatte zwei Schoppen getrunken“, sagte die Angeklagte vor Gericht. Gegen 22.40 Uhr gingen sie dann wieder zum geparkten Volvo der Freundin, der in der Hauptstraße stand. Vor dem Wagen wartete bereits die Polizei.

Die Freundin von Ellen K. soll die Heckstoßstange von Yusuf A. touchiert haben. Nach Aussage der Polizei redeten sich die beiden Damen „schnell in Rage“. Dabei sei dann das Schimpfwort gefallen. Der junge Türke erstattete auf Anraten der Polizei und nach einer Denkpause von einer Woche Anzeige auf dem Revier.

Das Starnberger Amtsgericht verurteilte Ellen K. wegen Volksverhetzung zu 1000 Euro Geldstrafe. Dagegen legte sie mit ihrem Anwalt Christian Langgarnter in München Einspruch ein – ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Monate auf Bewährung und 2000 Euro. Richter Clemens Turkowski hängte den Fall nicht so hoch. Es sei eine Beleidigung. Da reiche eine Geldstrafe.

 

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