Arztfehler bei der Geburt? Mutter zieht vor Gericht

Bei Atemstillstand zu spät eingegriffen? Die Eltern des Babys erheben schwere Vorwürfe.
John Schneider
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Die Eltern haben die Hebamme, den Frauenarzt und die Klinik verklagt. (Symbolbild)
Die Eltern haben die Hebamme, den Frauenarzt und die Klinik verklagt. (Symbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild

München - Alles schien völlig in Ordnung. Nach einer komplikationslosen Geburt lag die neugeborene Christina (Name geändert) im Klinikbett an der Brust ihrer Mutter. Doch dann stimmte in dieser Nacht zum 13. Juni 2012 plötzlich gar nichts mehr. 70 Minuten nach der Geburt trat ein Atemstillstand bei dem Baby ein.

"Sie schläft doch?", fragte die hilflose Mutter die Hebamme, die in diesem Moment in den Kreißsaal gekommen war. Die sah den schlaffen Körper des Kindes, erkannte die Notlage und alarmierte den Frauenarzt.

Arztfehler? Mädchen hat neuronale Defizite

Das Baby konnte reanimiert werden. Doch damit ist der Fall nicht erledigt. Das kleine Mädchen litt in der Folge unter neuronalen Defiziten, die sich unter anderem als Sprachstörung äußerten. Die Eltern geben dem medizinischen Personal die Schuld daran und haben Hebamme, Frauenarzt und die Klinik im Oberland verklagt, fordern 618.000 Euro.

Sie behaupten, sie hätten verzweifelt und am Ende laut schreiend auf die Schlaffheit aufmerksam gemacht. Gleichwohl hätten Hebamme und Arzt erst zehn bis 15 Minuten später die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Zudem hätten die Beklagten auf eine Blutung der Mutter nicht adäquat reagiert. Die Mutter sei infolge des Blutverlustes kollabiert. Der bei der Geburt anwesende Vater und seine Frau seien aufgrund der Geschehnisse traumatisiert.

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Als erste Zeugin wird beim Prozess am Justizpalast die Hebamme gehört. Die Frau gibt am Dienstag zu, dass sie kleine Fehler bei der Dokumentation gemacht habe, widerspricht aber vehement den Vorwürfen der Eltern und erklärt, dass sie in einer solchen Situation niemals zehn bis 15 Minuten diskutieren würde. 

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2 Kommentare
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  • 1Muenchner am 03.02.2021 07:37 Uhr / Bewertung:

    Hier bleibt mal wieder viel im Unklaren. So ist es ganz sicher nicht passiert. Denn erst wollen die Eltern 15 Minuten geschrien haben um auf die Schlaffheit der Tochter aufmerksam zu machen und dann würden sie nur die naive rhetorische Frage stellen, dass sie "nur schlafen würde"?? Das passt so nicht.

  • UndNoOaner am 03.02.2021 06:58 Uhr / Bewertung:

    Auf jeden Fall tragisch und mein Mitgefühl gehört den Eltern. Ich denke aber, dass sich die Zeit für die Eltern sicher mehr nach 15 Minuten angefühlt hat, in der Realität aber wohl bedeutend kürzer war.
    Leider muss man auch, wenn man sich in ein deutsches Krankenhaus oder eine Klinik begibt zwei Sätze wie ein Mantra drauf haben: "Ich brauche..." und "Ich möchte...". Und man muss penetrant sein! Sonst passiert gar nichts. Das ist die Schuld der Politik und der Verwaltungen, nicht die der Angestellten. Die müssen es leider nur ausbaden.

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