Arzt vor Gericht: Er wollte das Kind der Geliebten abtreiben

Er wollte verhindern, dass seine Frau von der Geliebten erfährt: In Coburg steht ein Arzt vor Gericht, der seiner schwangeren Freundin ohne deren Wissen Medikamente gab, die einen Schwangerschaftsabbruch verursachen können.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Nach ihrem Klettersturz wurde die Schülerin sofort untersucht.
dpa Nach ihrem Klettersturz wurde die Schülerin sofort untersucht.

COBURG - Er wollte verhindern, dass seine Frau von der Geliebten erfährt: In Coburg steht ein Arzt vor Gericht, der seiner schwangeren Freundin ohne deren Wissen Medikamente gab, die einen Schwangerschaftsabbruch verursachen können.

Ein Arzt aus Schmalkalden muss sich seit Montag vor dem Landgericht Coburg wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung an seiner Geliebten verantworten. Laut Anklage soll er der Frau heimlich blutverdünnende Medikamente verabreicht haben, um einen Abbruch der Schwangerschaft herbeizuführen.

Der 41-Jährige habe verhindern wollen, dass das Kind zur Welt kommt und seine Ehefrau davon erfährt. Eine Abtreibung hatte die Schwangere zuvor abgelehnt.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Arzt bewusst, dass die Medikamente schwere Schädigungen und Missbildungen des Fötus sowie innere Blutungen bei der Schwangeren verursachen konnten. Nachdem sich die Frau wegen verstärkten Nasen- und Zahnfleischblutens in eine Klinik begeben hatte, wurden die auffallenden Blutwerte entdeckt. Die Blutgerinnung wurde stabilisiert. Im Juli 2007 brachte sie ein gesundes Baby zur Welt. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt.

dapd

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.