Arzt muss 90000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Schnitt in den Darm: Münchner Chirurg hat einen Rentner (85) falsch behandelt
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Schnitt in den Darm: Münchner Chirurg hat einen Rentner (85) falsch behandelt

MÜNCHEN Klaus S. (Name geändert) war ein rüstiger und lebensfroher Rentner. Bis ein grober Behandlungsfehler nach einer Operation ihn fast das Leben gekostet hätte. Jetzt, sieben Jahre später, hat der Münchner ein anständiges Schmerzensgeld in Höhe von 90000 Euro bekommen.

Im Juli 2003 musste sich Klaus S., damals 78 Jahre alt, in einem Belegkrankenhaus in der Maxvorstadt einer Narbenkorrektur im Bauchraum unterziehen. Dabei wurde sein Dünndarm angeschnitten. Schon während des Eingriffs bemerkte der Arzt die Verletzung und versorgte sie.

Doch nach der OP ging es Klaus S. immer schlechter. Er litt unter Atemnot. Am dritten Tag nach dem Eingriff trat ein akuter Schockzustand ein. Der Rentner wurde ins Schwabinger Krankenhaus verlegt, er kam auf die Intensivstation. Bei einer Notoperation zeigte sich: Das Bauchfell war massiv und großflächig entzündet. Aus dem verletzten Dünndarm hatte sich Kot in den Bauchraum entleert. Eine lebensgefährliche Situation.

Es folgte ein Martyrium mit weiteren Eingriffen. Bis April 2004 war Klaus S. in diversen Kliniken. „Der Behandlungsfehler war nicht die Verletzung“, erklärt sein Anwalt Wolfgang Putz, „sondern dass nicht darauf reagiert wurde, dass sich der Zustand des Mannes dramatisch verschlechtert hat“. Ein fachärztlicher Gutachter habe bestätigt, dass Klaus S. im Belegkrankenhaus völlig unzureichend überwacht worden sei. Trotz massiver Beschwerden seien damals keine Maßnahmen ergriffen worden. „Erst als es fast schon zu spät war, wurde HerrS. in ein größeres Krankenhaus verlegt“, erklärt Anwalt Putz. Ein Gutachten hätte bestätigt: Wäre bei den ersten Beschwerden sofort reagiert worden, hätte der „dramatische weitere Verlauf verhindert werden können“.

Klaus S. verklagte den Belegarzt, einen Münchner Chirurgen, vor dem Landgericht München I. Die Verantwortung lag laut Putz nicht bei der Klinik. Doch dem Arzt habe ein gerichtlicher Sachverständiger grobe Behandlungsfehler attestiert. Man einigte sich auf einen Vergleich – auf Schmerzensgeld in Höhe von 90000 Euro. Julia Lenders

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