Anpassung des Mietrechts: Etwas Erleichterung für Mieter

München - In München Mieter zu sein ist nicht einfach: Hohe Mieten und Luxussanierungen machen es schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Zum 1. Januar haben sich jetzt aber einige Dinge verändert, die Mietern etwas Erleichterung verschaffen sollen. Das neue "Mietrechtsanpassungsgesetz" ist in Kraft getreten.
Maximal acht Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf Mieter umgelegt werden
Das betrifft etwa die Modernisierungsumlage: Bisher konnten Hausbesitzer jedes Jahr elf Prozent der Kosten hierfür auf den Mieter umlegen. Das bedeutete Mietsteigerungen von zehn Euro pro Quadratmeter und mehr. Für den Mieterverein ist die Modernisierungsumlage daher "ein Instrument zur legalen Entmietung".
Seit 1. Januar dürfen nur noch acht Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Und: Es gibt nun eine Obergrenze. Innerhalb von sechs Jahren nach der Modernisierung darf die monatliche Miete um maximal drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden, erklärt der Mieterverein. Bei Ausgangsmieten unter sieben Euro pro Quadratmeter seien es sogar nur zwei Euro pro Quadratmeter.
Mieter droht Erhöhung um 191 Prozent
Mietervereinschefin Beatrix Zurek kritisiert allerdings, dass "die neue Regelung erst für Modernisierungen gilt, die seit dem 1. Januar 2019 angekündigt werden. Das heißt: Wer seine Modernisierungs-Maßnahme den Mietern noch kurz vor Jahreswechsel bekannt gegeben hat, kann die Kosten noch nach altem Recht auf die Mieter umlegen."
So ergeht es gerade den Mietern einer GBW-Wohnanlage in Schwabing. Dort werden 104 Wohnungen saniert. Weil die Ankündigung dafür zum Jahresende bei den Mietern einging, können noch elf Prozent umgelegt werden.
Dem Mieterverein liegt der Fall eines Betroffenen vor, dem so eine Erhöhung von 588,49 Euro droht. Dies sei eine Erhöhung um 191 Prozent, fast eine Verdreifachung der Miete.
Mietpreisbremse verbessert
Auch bei der Mietpreisbremse tut sich etwas: Sie besagt, dass die Miete in Gebieten mit angespannter Wohnlage bei Wiedervermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Allerdings gab es viele Ausnahmen. Neu ist, so der Mieterverein, dass Vermieter bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich informieren müssen, ob eine Ausnahme vorliegt. Passiert dies nicht, können sie sich zwei Jahre lang nicht auf die Ausnahme berufen. Außerdem sollen Mieter nun leichter eine Verletzung der Mietpreisbremse rügen können.
Mietpreisbremse ist ein bundesweites Gesetz
"Die Mietpreisbremse wurde an sich verbessert", sagt Zurek, Allerdings gilt diese in München derzeit immer noch nicht, so Zurek. "Dafür müsste die Staatsregierung eine neue Verordnung erlassen, was wir als Mieterverein für dringend erforderlich halten."
Der Mieterverein erklärt: Die Mietpreisbremse ist ein bundesweites Gesetz, das die Landesregierung für den Freistaat per Verordnung anwendbar machen muss. In der Verordnung hat die Landesregierung aber nicht für alle betroffenen Städte und Gemeinde einzeln begründet, warum die Mietpreisbremse jeweils gelten soll. Das wäre aber juristisch nötig; ein Formfehler.
Deswegen ist die Verordnung laut Entscheidung des Landgerichts München I vom Dezember 2017 "nichtig" – die Mietpreisbremse gilt in Bayern nicht.