Anlagebetrugs-Prozess in München: Angeklagter wehrt sich

Betrug oder Investitionspech? Das will das Gericht nun klären: Ein Mann sammelt viel Geld bei Freunden und Bekannten, um es in den Bau von Solarparks zu investieren. Dann wird nichts aus den versprochenen Renditen.
von  John Schneider
Einer der Angeklagten (rechts) im Prozess um mutmaßlichen Anlagebetrug steht in einem Saal des Landgerichts vor den Rechtsanwälten Axel Reiter (links) und Andreas Schwarzer (Mitte). Die Angeklagten sollen Anleger um rund 1,8 Millionen Euro betrogen haben.
Einer der Angeklagten (rechts) im Prozess um mutmaßlichen Anlagebetrug steht in einem Saal des Landgerichts vor den Rechtsanwälten Axel Reiter (links) und Andreas Schwarzer (Mitte). Die Angeklagten sollen Anleger um rund 1,8 Millionen Euro betrogen haben. © Lino Mirgeler/dpa

München - Es waren die Boomjahre in Sachen Photovoltaik. Staatlich garantierte Einspeisungsvergütungen für 20 Jahre ließen das Anlage-Geschäft mit erneuerbaren Energien blühen. Doch nicht alles, was traumhafte Rendite versprach, brachte diese auch.

Für einige Anleger kam das böse Erwachen. Zum Beispiel für diejenigen, die dem Finanzmakler Peter R. (53, Name geändert) vertraut hatten. In der ursprünglichen, inzwischen stark eingeschränkten Anklage, heißt es, dass der Waldkraiburger eine "todsichere Anlage" versprach, aber nicht liefern konnte.

Er soll von Anlegern von 2003 bis 2012 einen hohen sechsstelligen Betrag angenommen haben. Die Ankläger glauben, dass er einen Teil dieses Geldes für sich selber verbrauchte. Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz werden ihm vorgeworfen.

Angeklagter sagt aus: "Habe an meine Anlagen geglaubt"

Doch dagegen wehrt sich der Mann auf der Anklagebank am Dienstag vehement. "Ich habe von keinem Anleger Geld privat genutzt", erklärt er im Brustton der Überzeugung. Ihm schien bis ins Jahr 2013 alles in Ordnung: "Ich habe an meine Anlagen geglaubt." 

In Rumänien sollten Photovoltaik-Anlagen entstehen. Dafür hatte er selbst Grundstücke vor Ort reservieren lassen. Noch vor der Fertigstellung der Finanzierung klinkte sich aber ein Schweizer Geschäftspartner aus. Damit war das Projekt gestorben. Statt Renditen von bis zu 22 Prozent sahen die Anleger das meiste Geld nicht wieder.

Ursprünglich hatte die Behörde neben dem 53-Jährigen drei weitere mutmaßliche Betrüger angeklagt. Diese Verfahren wurden Ende 2018 gegen Geldbußen eingestellt. Auch mehrere einzelne Betrugsfälle gegen den Mann wurden unter anderem wegen Verjährung fallengelassen.

Anlagebetrug: Wer hat die Sache eingefädelt?

Mitangeklagt ist seine ehemalige Lebensgefährtin, die ihm offenbar blind vertraute und ihm erlaubte, Geldflüsse über ihr Konto abzuwickeln. Noch heute bezeichnet sie ihn als "lieben, netten Mann". Die Beziehung sei nur deshalb gescheitert, weil er ständig unterwegs war.

In einer Absprache im Dezember hatte das Gericht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Also nicht mehr als zwei Jahre. Im Fall seiner ehemaligen Freundin will es das Gericht mit einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Geldwäsche belassen.

Aber noch steht den Prozessbeteiligten die Beweisaufnahme bevor. Spannend dürfte es dabei werden, wenn Peter R. auf seinen ehemaligen Geschäftspartner trifft. Bei den beiden steht in vielerlei Hinsicht Aussage gegen Aussage. Zum Beispiel bei der Frage, wer in der Sache den Hut aufhatte. Ein Urteil soll am 17. Mai gefällt werden.

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