Anklage gegen Heimpersonal: Psychisch Kranke misshandelt

Es sind 107 Fälle: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen einen Heimleiter und drei seiner Mitarbeiter. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe: gemeinschaftliche Körperverletzung.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
vario-images Illustration

MÜNCHEN - Es sind 107 Fälle: Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen einen Heimleiter und drei seiner Mitarbeiter. Einer der schwerwiegenden Vorwürfe: gemeinschaftliche Körperverletzung.

Ein ehemaliger Leiter und drei Mitarbeiter eines Betreibers von Heimen für psychisch Kranke werden sich voraussichtlich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gemeinschaftlicher Körperverletzung in 107 Fällen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft München teilte am Mittwoch mit, dass Anklage erhoben worden sei.

Die Misshandlungen sollen sich über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren erstreckt haben.

In den Einrichtungen der „Neuer Weg GmbH“ in Fischbachau und Hausham (Kreis Miesbach) sind laut Staatsanwaltschaft etwa 60 „psychisch schwerst auffällige“ Menschen untergebracht. Einige Bewohner wurden den Angaben zufolge mehrfach Opfer.

Der ehemalige Heimleiter soll dabei die drei Mitbeschuldigten zu systematischer Gewalt gegenüber einigen Bewohnern aufgefordert haben und ebenso wie die anderen Angeklagten auch selbst gewalttätig geworden sein.

Die vier Beschuldigten waren Mitte September 2009 festgenommen worden. Der frühere Heimleiter und zwei der Mitarbeiter sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft.

Im Zuge der Ermittlungen wurde auch Filmmaterial aus den Heimen ausgewertet: Patienten sollen vorsätzlich in Krisensituationen getrieben und dabei gefilmt worden sein. ber

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.