Anklage gegen Freund von S-Bahn-Schlägern

Sollner S-Bahnmord: In Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist gegen einen dritten Jugendlichen Anklage erhoben worden.
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Ein Foto des S-Bahn-Helden Dominik Brunners
dpa Ein Foto des S-Bahn-Helden Dominik Brunners

MÜNCHEN - Sollner S-Bahnmord: In Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist gegen einen dritten Jugendlichen Anklage erhoben worden.

Im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist gegen einen dritten Jugendlichen Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem zur Tatzeit 17-jährigen Christoph T. gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung, Beleidigung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Drogenbesitz vor. Sein Anwalt Tom Heindl bestätigte am Montag entsprechende Berichte der „Süddeutschen Zeitung“ vom Montag und der „Bild“-Zeitung vom Samstag. „Die Anklage ist draußen.“ Der junge Mann soll am 12. September 2009 der Wortführer gewesen sein, als die drei Freunde vier Kinder bedrohten und 15 Euro verlangten. Er war aber nicht dabei, als die beiden anderen am S-Bahnhof Solln Dominik Brunner zu Tode prügeln, der sich schützend vor die Kinder gestellt hatte.

Christoph T. soll am S-Bahnhof Donnersberger Brücke einen der Schüler mit zwei Fausthieben traktiert haben, als die Kinder kein Geld herausrückten. Dann stieg er jedoch in eine andere S-Bahn als seine beiden Freunde – er hat Dominik Brunner nie gesehen. Der damals 18 Jahre alte Markus S. und der 17-jährige Sebastian L. hingegen fuhren mit der S-Bahn nach Solln, wo sie mit den Kindern und Brunner zusammen ausstiegen. Auf dem Bahnsteig eskalierte die Auseinandersetzung, die beiden jungen Männer prügelten und stiefelten den 50 Jahre alten Manager zu Tode. Sie sind wegen Mordes angeklagt. Der Prozess vor der Jugendkammer am Landgericht München I soll nicht vor dem Frühjahr beginnen.

Das Verfahren gegen Christoph T. wurde abgetrennt, der Prozess soll vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht stattfinden. Er hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Allerdings habe er nicht mit der Faust, sondern mit der flachen Hand zugeschlagen. Insgesamt seien keine gravierenden Verletzungen entstanden, sagte Heindl. Er zweifelte an, ob sein Mandant wegen versuchter räuberischer Erpressung zur Rechenschaft gezogen werden kann. Denn habe er von den Kindern abgelassen, ohne das geforderte Geld bekommen zu haben, und sei zu seiner Freundin gefahren. Alle drei sollen Alkohol konsumiert haben. Bei Christoph T. ist aber der Alkoholisierungsgrad zur Tatzeit unklar. „Wir wissen die Menge nicht“, sagte Heindl. „Es war wohl Einiges.“ Christoph T. war erst einen Tag nach der Tat festgenommen worden, so dass die Alkoholprobe kein zuverlässiges Ergebnis brachte.

Christoph T. war wie seine Freunde bei der Polizei bekannt, sein Register reichte von Diebstahl bis Drogenbesitz. Er hat keine Ausbildung. Vor der Tat war er bereits einige Monate lang in einem Haus des Drogenhilfevereins Condrobs untergebracht.

Obwohl die Vorwürfe gegen ihn weit weniger schwer wiegen als gegen seine Freunde, sitzt er seit der Tat in Untersuchungshaft. „Die angeordnete U-Haft, die seit fast sechs Monaten besteht, ist unverhältnismäßig“, sagt Heindl. „Hätte der Exzess der anderen nicht stattgefunden, würde Christoph Z. nicht U-Haft sitzen.“ Heindl sieht keine Fluchtgefahr seines Mandanten. Als Christoph T. einen Tag nach der Tat erfuhr, dass ihn die Polizei suchte, sei er in das Condrobs- Haus zurückgefahren. „Wenn Fluchtgefahr bestanden hätten, wäre er wohl kaum dahin zurückgegangen.“

dpa

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