Angeklagter ist im Hungerstreik

Mordfall Böhringer: Der Angeklagte Benedikt T. sorgt für Aufregung im Münchner Schwurgerichtssaal. Der Mutmaßlicher Mörder isst nichts – eventuell wird er nun zwangsernährt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Benedikt T., der Angeklagte
Ronald Zimmermann Benedikt T., der Angeklagte

MÜNCHEN - Mordfall Böhringer: Der Angeklagte Benedikt T. sorgt für Aufregung im Münchner Schwurgerichtssaal. Der Mutmaßlicher Mörder isst nichts – eventuell wird er nun zwangsernährt.

67. Verhandlung im Mordfall Charlotte Böhringer († 59): Für Aufregung sorgte am Montag der Angeklagte Benedikt T. (33) im Münchner Schwurgerichtssaal, nachdem er verkündet hatte: „Ich bin seit heute in den unbefristeten Hungerstreik getreten. Es ist die einzige Möglichkeit, passiven Widerstand zu leisten!“

Seine Strafverteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach: „Wir wissen, dass er heutemorgen bereits das Frühstück verweigert hat. Die Angehörigen sind sehr besorgt. Sie wissen, wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat, tut er es.“

Rückblick

Am 15. Mai 2006 wurde die Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer erschlagen in ihrem Penthouse aufgefunden. Drei Tage später wurde ihr Lieblingsenkel Benedikt T. festgenommen. Angebliches Motiv: Sie soll mit Enterbung gedroht haben, weil der Angeklagte sein Jurastudium abgebrochen hatte.

Es gibt keinen hundertprozentigen Beweis, keinen Zeugen und kein Geständnis. Es gibt nur Indizien: Blutanhaftungen an einem 500-Euro-Schein, der bei der Festnahme in der Tasche des Angeklagten gefunden worden war. Und Blutspuren im Auto und amFahrrad des Angeklagten. Spezialisten stellten fest: Die Blutspur am Geldschein stammt nicht vom Mordopfer.

Alle Anträge auf Haftentlassung wurden abgeschmettert.

Das Blut im Auto und am Radl ist nicht vom Menschen. Vier Mal stellten die Verteidiger Witting und Mittelbach den Antrag auf Haftentlassung unter strengen Auflagen: „Dann würde man den Druck aus dem Verfahren nehmen.Wir könnten besser mit unserem Mandanten kommunizieren.“ Alle Anträge wurden aber abgeschmettert.

Nun scheint der Angeklagte Benedikt T. so verzweifelt, dass er in den Hungerstreik getreten ist. In der JVA-Stadelheim hat man sich auf diese Situation eingestellt. Dr. Jochen Menzel, JVA-Vizechef, sagte: „Täglich wird Herr T. ärztlich untersucht. Wir bieten ihm täglich die drei Mahlzeiten an. Wir werden mit psychologischer Hilfe mit ihm reden. Je nach Verfassungwerden wir Zwangsmaßnahmen einleiten – spätestens nach zehn bis 14 Tagen.“ Menzel beruhigt: „Bei uns ist bis jetzt noch keiner verhungert.“

Torsten Huber

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.