Angeklagter erinnert sich nicht
Wie das Messer in seine Hand gekommen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnen: Vor dem Landgericht steht ein 70-Jähriger, der seinen Nachbarn erstochen haben soll.
München - Der wegen Mordes im Verfolgungswahn angeklagte Rentner kann sich nach eigenen Angaben nicht durchgehend an den Tathergang erinnern. Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem 70-Jährigen vor, im vergangenen September einen in der Wohnung über ihm lebenden Nachbarn mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München gab der Angeklagte am Montag an, der Nachbar habe gegen seine Haustür geklopft und ihm gedroht, ihn totzuschlagen. Wie er selbst dann zu dem Messer gelangt sei und zugestochen habe, wisse er nicht mehr.
Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt unter der Wahnvorstellung gelitten haben, sein vier Jahre jüngeres Opfer wolle ihn vergiften und leite Insektenspray in seine Wohnung. Nach einem Rundgang des Nachbarn um das Haus, um nach dem Rechten zu sehen, öffnete der leicht alkoholisierte Angeklagte laut Anklageschrift die Tür und tötete den 66-Jährigen mit 20 Messerstichen.
Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Anfang Juni zu rechnen.