Angeblicher "Papa" siegt vor Gericht

Urteil des Amtsgerichts: Eine Mutter verletzt das Persönlichkeitsrecht eines Mannes, wenn sie öffentlich behauptet, dass er der Vater ihres Kindes ist, ohne dass dies bewiesen ist.
München - Im Jahre 2011 funkte es zwischen dem Mann aus Saudi Arabien und der Münchnerin. Ein Jahr später brachte sie eine Tochter zur Welt. Ihrer Meinung nach war der Saudi der Vater. Diese Meinung veröffentlichte sie auch munter in den sozialen Medien. Inklusive Fotos von "Vater" und Tochter. Der Mann klagte vor dem Amtsgericht – und gewann.
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Der Fall
Der Kläger aus Saudi-Arabien lernte während eines beruflichen Aufenthalts in München im Jahr 2011 eine Münchnerin kennen. Die Frau brachte im Jahr 2012 eine Tochter zur Welt. Die Münchnerin behauptete in der Folgezeit immer wieder auch über soziale Medien, dass der Saudi der Vater ihrer Tochter sei.
Über soziale Medien veröffentlichte sie sogar Bilder des Klägers und Bilder ihrer Tochter, die sie mit "Tochter des (Name des Klägers)" untertitelte. Der Mann bestreitet aber, der Vater zu sein und fühlt sich durch die Veröffentlichungen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Er erhob deshalb Klage vor dem Amtsgericht München.
Das Urteil
Die beklagte Münchnerin darf nicht mehr die Behauptung aufstellen, dass der Kläger der Vater ihrer Tochter ist. Für die Richterin ist diese Behauptung eine Tatsachenbehauptung, die auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen ist. Die Beweislast dafür habe aber die Münchnerin.
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"Einen Nachweis über die Vaterschaft des Klägers hat die Beklagte jedoch nicht erbracht", so das Urteil des Amtsgerichtes. "Die Äußerung berührt hingegen die Privatsphäre des Klägers." Und die sei in diesem Fall höher zu gewichten als das Recht auf Meinungsfreiheit.
Ein begründetes Interesse der Öffentlichkeit an dieser Behauptung bestehe ebenfalls nicht. Der Mann ist keine Person der Zeitgeschichte. Die Vaterschafts-Behauptung und die Fotos des Mannes müssen deshalb aus dem Netz genommen werden.