Angeblicher Hitlergruß: Kein Strafbefehl gegen AfD-Politiker Petr Bystron

Der Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Politiker Petr Bystron wurde abgelehnt. Hintergrund: Ein angeblich gezeigter Hitlergruß auf dem Königsplatz.
dpa |
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Petr Bystron, AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht im Bundestag.
Petr Bystron, AfD-Bundestagsabgeordneter, spricht im Bundestag. © Sina Schuldt/dpa/Archivbild

München - Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert.

Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch. Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht. Mehrere Medien hatten bereits über die Entscheidungen der Gerichte berichtet.

Vorwurf: Bystron soll Hitlergruß während Rede gezeigt haben

Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstelle.

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Dieser Argumentation folgte zunächst das Amtsgericht nicht und lehnte einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ab. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, meinte das Gericht. Es sei kein Hitlergruß bei Bystron erkennbar. Das Landgericht schloss sich an und verwies zudem darauf, dass die bei der AfD-Demo anwesenden Polizisten auch keine Anzeige erstattet hätten. "Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst."

Bystron selbst hatte von Anfang an betont, es sei "offensichtlich", dass seine Geste kein Hitlergruß gewesen sei. Er hatte von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat" gesprochen.

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7 Kommentare
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  • Sarkast am 29.09.2022 10:31 Uhr / Bewertung:

    >>>"Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst."<<<

    Wenn mich die Sonne blendet, werde ich nie mehr die rechte Hand zum Schutz vor die Augen nehmen.
    Sonst lande ich vielleicht im Knast wegen einer verfassungsfeindlichen Zurschaustellung
    einer anrüchigen Geste...

  • Rosinerl am 29.09.2022 03:04 Uhr / Bewertung:

    Kurz: Es hat auf dieser Veranstaltung schlicht keinen Hitlergruß gegeben. Das Ganze war nichts anderes als ein Schmierentheater. Wer sich ein Video von der Veranstaltung angeschaut hat, konnte das auch sofort erkennen. Dass die dem Justizminister unterstehende Staatsanwaltschaft aber dennoch "ermittelt", ist nicht wirklich verwunderlich.

  • drogenfahnder am 29.09.2022 08:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Rosinerl

    Die Staatsanwaltschaft in einem Rechtsstaat müsste sich eigentlich in Grund und Boden schämen, sich für solche Zersetzungsaktionen gegen die Opposition, wie man sie aus autoritären Staaten kennt, herzugeben. Aber mei, was tut man nicht alles für die Karriere!

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