Amtsgericht München: Zebus nicht artgerecht gehalten? Geldstrafe!

Streit um die richtige Rinder-Haltung: Das Amtsgericht verurteilt eine 64-Jährige zu einer Geldstrafe. Die Frau will weiterkämpfen.
Christine S. (64) mag es nicht glauben. Die Viehhalterin ist gerade vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Man nimmt es ihr ab, dass ihre Empörung nicht viel mit den 700 Euro zu tun hat, die sie nun zahlen muss. Nein, dass sie gegen den Tierschutz verstoßen haben soll, kränkt die Frau. Ihr Anwalt Andreas Schröger kündigt noch vor dem Gerichtssaal Berufung an: "Das lassen wir nicht so stehen."
Laut Anklage hatte die 64-Jährige in den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 auf ihrer Garchinger Weide 35 Zwergzebu-Rinderbullen "unter tierschutzwidrigen Bedingungen" gehalten. Das Veterinäramt des Kreises kritisierte, dass auf dem feuchten Moorboden der Weide nur ein baufälliger Unterstand vorhanden gewesen sei. Der sei aber gerade bei Kälte wichtig, weil die Tiere lange liegen müssten, um wiederzukäuen.
Außerdem hätten die Tiere keine befestigte Tränkeeinrichtung gehabt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Christine S. deshalb, dass "die gewählte Form der Tierhaltung nicht artgerecht und bei den Tieren für erhebliche, länger anhaltende Leiden sorgte". Nicht artgerecht auch deshalb, weil Zebus aus wärmeren Gefilden stammen.
Haustier gesucht? Die Neuen im Tierheim München
Es ist schon die zweite Niederlage vor Gericht für die Viehhalterin
Dem widersprachen Christine S. und ihr Anwalt. Dass der Unterstand so baufällig sei, dass sich die Tiere verletzen könnten, sei "reine Spekulation". Verletzt habe sich jedenfalls noch kein Tier. Auf der Weide gibt es zudem einen Bach, den die Herdenbesitzerin an einer Stelle für die Bullen gut zugänglich gemacht habe. Für ausreichend Wasser sei also gesorgt gewesen.
Tatsächlich fand Amtsrichter Gerhard Simon, dass Christine S. nicht nachzuweisen sei, dass die Tiere nicht ausreichend zu trinken hatten. Den Unterstand aber hielt auch der Amtsrichter wie die Staatsanwaltschaft für nicht ausreichend für die Zebus. Er verdonnerte Christine S. deswegen zu einer Geldstrafe von 700 Euro.
Es war nicht die erste juristische Niederlage für die Viehhalterin. Sie war gemeinsam mit ihrer Tochter Marie-Sophie (24) vor dem Verwaltungsgericht gegen die Auflösung ihrer Herde vorgegangen – und im Juli des vergangene Jahres damit gescheitert. Das Veterinäramt hatte unter anderem Mängel bei dem Schutz vor Kälte und bei der Ernährung kritisiert und die Auflösung der Herde verfügt.