Amtsgericht München weist Klage ab: Elf Minuten vor Abflug ist zu knapp

München - Wer zu spät kommt, den bestraft auch mal die Fluggesellschaft - und lässt ihn oder sie trotz Boarding-Pass am Flughafen stehen. So geschehen im März 2019 in Frankfurt.
Als die beiden Ägyptenurlauber zu ihrem Gate kamen, wurde ihnen vom Personal erklärt, dass das Boarding bereits beendet worden sei und sie nicht mitfliegen können. Die Klägerin macht die Kosten für den Ersatzflug (1.220 Euro) bei dem Münchner Reiseveranstalter geltend. Doch das Amtsgericht weist die Klage ab.
Zustieg elf Minuten vor Abflug nicht möglich
Der Fall: Die Klägerin hatte für sich und ihren Lebensgefährten eine Pauschalreise nach Ägypten für 2.700 Euro gebucht. Auf den Tickets war die Boarding-Time mit 16.55 Uhr und die Abflugzeit mit 17.25 Uhr angegeben. Der Lebensgefährte der Klägerin gibt an, dass man spätestens um 17.14 Uhr - also elf Minuten vor der geplanten Abflugzeit - am Gate gewesen sei. Tatsächlich verließ das Flugzeug das Gate aber erst um 17.39 Uhr. Der Grund: Das Gepäck der verspäteten Reisenden musste erst wieder ausgeladen werden.
Die Klägerin meint, die Fluggesellschaft hätte sie am Gate nicht zurückweisen dürfen. Ein Zustieg sei noch möglich gewesen, da das Flugzeug ja erst um 17.39 Uhr das Gate verlassen habe.
Doch die Richterin ist anderer Meinung und erklärt: "Insbesondere geht die Klagepartei fehl in der Annahme, dass ein Zusteigen jederzeit bis zu dem Zeitpunkt gewährleistet sein muss, bis das Flugzeug das Gate verlässt. Es steht der jeweiligen Airline frei, den Schluss des Boardings entsprechend ihren Abläufen und den noch zu tätigenden Vorbereitungsmaßnahmen selbst zu bestimmen."
Die Passagiere müssten sich nach der jeweils angegebenen Boarding-Zeit richten, um den reibungslosen Ablauf des Flugverkehrs zu gewährleisten. "Eine Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time ist insoweit nicht mehr rechtzeitig."