Amtsgericht München: Vier Wochen Dauerarrest für Sex mit 12-Jähriger

Einen Fall von schwerem sexuellem Missbrauch einer Minderjährigen verhandelte das Amtsgericht München im August. Jetzt wurde das Urteil rechtskräftig und damit auch publik.
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Ein 18-Jähriger wurde vom Münchner Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer 12-Jährigen verurteilt.
imago Ein 18-Jähriger wurde vom Münchner Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer 12-Jährigen verurteilt.

München – Die Tat ereignete sich bereits im April und ließ sich auch in der Verhandlung nicht restlos aufklären. Unstrittig ist, dass sich der angeklagte 18-Jährige mit einigen Freunden in einer Germeringer Wohnung getroffen hatte und dort ordentlich Alkohol floss. Nachdem die gemeinsamen Bekannten ins Bett gegangen waren, blieben der Teenager und ein 12-jähriges Mädchen allein im Wohnzimmer zurück. Dort kam es dann zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr zwischen den beiden.

Inwieweit dies einvernehmlich war, ist allerdings unklar. Das Mädchen erstattete zwar später Anzeige wegen Vergewaltigung, machte dann aber bei allen weiteren Vernehmungen nur noch sehr vage Angaben. Außerdem hielt die 12-Jährige auch anschließend noch Kontakt zu dem 18-Jährigen: "Wir haben uns ein paar Tage danach ab und zu mal getroffen… Ich habe von ihr Meldungen bekommen, dass wir uns treffen sollen. Wir waren nur befreundet, aber ich hatte den Eindruck, dass die in mich verliebt ist", sagte der Angeklagte dem Richter.

Aufgrund dieser unklaren Informationslage zum Tathergang musste sich der junge Mann, der sich erst seit wenigen Monaten in Deutschland aufhält, nur wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht  verantworten und nicht wegen Vergewaltigung.

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Geständnis sorgt für milde Strafe

In der Verhandlung gestand der 18-Jährige nicht nur den Geschlechtsverkehr ein, sondern auch, dass er das Alter des Mädchens zu diesem Zeitpunkt bereits kannte. Eine der gemeinsamen Bekannten hatte ihm erzählt, dass das Mädchen 12 Jahre alt sei. Dieses Geständnis wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten: "Die Beweislage hierzu war schwierig, sodass das Geständnis dem Angeklagten hoch anzurechnen war", heißt es in der Urteilsbegründung.

"Ebenfalls war zu sehen, dass die Geschädigte, die bis vor kurzem in einer Pflegefamilie untergebracht war, gegenüber vergleichbaren 12-jährigen Mädchen bereits weitergehende Lebenserfahrung gesammelt hatte und vermutlich bereits zuvor Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte", so das Urteil.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren verurteilte das Amtsgericht den jungen Mann schließlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach Jugendstrafrecht zu vier Wochen Dauerarrest.

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