Amtsgericht München verurteilt 26-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung

Ein 26-Jähriger leiht einem Freund 2.300 Euro für ein Quad. Weil der das Geld nicht zurückzahlen kann, kommt es zum Streit, in dessen Verlauf der 26-Jährige komplett ausrastet. Nun muss er fast drei Jahre ins Gefängnis.
von  AZ
Der 26-Jährige würgte und schlug seinen Freund. Er muss für fast drei Jahre ins Gefängnis.
Der 26-Jährige würgte und schlug seinen Freund. Er muss für fast drei Jahre ins Gefängnis. © imago/xblickwinkel/McPhotox/FotoxBegsteigerx

München - Das Amtsgericht München hat im Oktober einen 26-jährigen Münchner wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Das gab eine Gerichtssprecherin jetzt bekannt. Der Mann hatte einen Freund im Streit um Geld gewürgt, geschlagen und versucht, ihm den kleinen Finger abzuschneiden.

Der Angeklagte hatte seinem Freund 2.300 Euro geliehen, damit dieser sich ein Quad kaufen konnte. Doch der Freund gab dem Angeklagten das Geld nicht zurück, da er zwischenzeitlich arbeitslos wurde. "Ich dachte nicht, dass es Ärger gibt. Wir trafen uns zwei Tage vorher, da erklärte ich ihm meine Situation. Da meinte er, kein Problem", so der Freund vor Gericht.

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

Im Juli trafen sich beide Männer in einer Parkanlage in der Scharfreiterstraße. Schnell kam man auf die Geldschulden zu sprechen, es entbrannte ein Streit. Aus Wut schlug der Angeklagte seinem Freund erst gegen den Hinterkopf, dann entwickelte sich eine Rangelei.

Der Angeklagte ergriff einen "scharfen dreieckigen Gegenstand" und würgte seinen Freund am Hals. Er drückte dabei so stark zu, dass der Geschädigte Punktblutungen am Hals, an den Augen und der Mundinnenhöhle davon trug. Insgesamt erlitt das Opfer lebensgefährliche Verletzungen, kurzzeitig verlor der Mann sogar das Bewusstsein.

Doch damit nicht genug: Als sein Freund bereits wehrlos war, fügte der Angeklagte seinem Spezl mit dem scharfen Gegenstand mehrere Schnitt- und Stichverletzungen zu. Oberarm, Unterschenkel und Unteram wurden von dem 36-Jährigen malträtiert. Der Angeklagte versuchte auch, den linken kleinen Finger des Geschädigten abzutrennen.

Opfer hat kein Interesse an einer Verurteilung seines Freundes

Die Polizei konnte den 26-Jährigen vor Ort festnehmen, er saß bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Noch vor der Hauptverhandlung entschuldigte sich der Angeklagte schriftlich bei seinem Freund - und erließ ihm im Rahmen eines Täter-Opferausgleichs die Schulden.

Mehr noch, er überwies seinem Opfer 3.000 Euro. Dies legte ihm die vorsitzende Richterin zu seinen Gunsten aus. Ebenfalls wertete das Gericht strafmindernd, dass der Freund des 26-Jährigen keinerlei Interesse an einer Bestrafung seines Spezl hatte.

Lesen Sie hier: 20 gegen drei - Gewalttätige Auseinandersetzung an der Isar

Zu Lasten des Täters wertete das Gericht, "dass der Angeklagte über eine längere Zeitdauer auf den Geschädigten einwirkte und hierbei auch mehrfach auf den Geschädigten einstach. Hierbei kam es zu erheblichen Verletzungen; auch dauerhaft werden dem Geschädigten Narben verbleiben.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.