Amtsgericht München verurteilt 20-Jährigen nach Streit um Kind

Das Amtsgericht München hat einen 20-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Der Mann hatte seine Ex-Freundin samt Kind geschlagen.
von  AZ
Der vor Gericht verhandelte Streit ist eskaliert: Der 20-Jährige schlug seine Ex-Freundin und wehrte sich gegen die Festnahme.
Der vor Gericht verhandelte Streit ist eskaliert: Der 20-Jährige schlug seine Ex-Freundin und wehrte sich gegen die Festnahme. © dpa

München - Ein 20-Jähriger Auszubildender ist vom Amtsgericht München unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Woche Dauerarrest und einer Weisungsbetreuung von zwölf Monaten verurteilt worden.

Geklagt hatte die Ex-Freundin des Mannes, aus der Beziehung mit der 16-Jährigen hat der Mann einen vier Monate alten Sohn. Die Liasion hielt allerdings nur kurz, das Kind lebt inzwischen bei der Mutter. Verhandelt wurde vor Gericht ein Streit, der sich am Vatertag des vergangenen Jahres abgespielt hat - und bei dem der Angeklagte komplett ausgerastet ist.

An Vatertag will der Mann sein Kind sehen - und rastet aus

An dem Tag wollte der Mann sein Kind sehen. Also ging er zur Wohnung seiner Ex-Freundin und klingelte mehrfach an der Tür. Ein Hausbewohner ließ ihn irgendwann hinein. Der Angeklagte trat dann mehrfach gegen die Wohnungstür seiner Ex-Freundin.

Als diese die Tür kurz öffnete, drang der 20-Jährige in die Wohnung ein. Er beleidigte sie erst wüst ("Schlampe", "Hure", "ehrlose Nutte") und schlug der 16-Jährigen dann ins Gesicht. Dann trat er der jungen Frau in den Rücken. Die junge Mutter, die ihr Kind auf dem Arm hatte, stürzte. Das Baby fiel aufs Bett und wurde nur durch Glück nicht verletzt.

Polizei geht am Flughafen jahrelang gesuchter Russe ins Netz

Der Angeklagte drohte dann, seine Ex-Freundin umzubringen, sollte sie die Polizei rufen. Das schüchterte die Geschädigte aber nicht ein, sie holte über den Notruf Hilfe. Als die Beamten den jungen Mann aus der Wohnung bringen wollten, wehrte er sich dagegen und schlug um sich.

Das Gericht wendet Jugendstrafrecht an

Die Richterin am Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten "da der Angeklagte in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichsteht." Er lebt noch im Haushalt der Eltern und hat bis jetzt die Gesellenprüfung als KFZ-Mechatroniker noch nicht bestanden.

Bei der Ahndung hat das Gericht berücksichtigt, dass er bei der Tat alkoholbedingt enthemmt war. "Zudem war er emotional aufgewühlt, weil der Tattag der Vatertag war und der Angeklagte - wie er selbst nachvollziehbar schilderte- wütend und frustriert war, dass er sein Kind nicht sollte sehen können", so das Urteil.

"Um dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass Gewalttätigkeiten gegen Mitmenschen und insbesondere gegenüber der Mutter des eigenen Kindes von der Rechtsordnung nicht geduldet werden können und konsequent verfolgt werden, wurde eine Woche Dauerarrest verhängt", so das Urteil weiter.

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.