Amtsgericht München: Vermieterin will Schadenersatz nach Küchenbrand - und verliert

In Ottobrunn brennt eine Küche in einem Einfamilienhaus, die Vermieterin will Schadenersatz. Doch das Gericht in München zerpflückt diese Forderung.
von  AZ/zif
Das Münchner Amtsgericht wies die Schadenersatzforderung ab. (Symbolbild)
Das Münchner Amtsgericht wies die Schadenersatzforderung ab. (Symbolbild) © dpa

Ottobrunn – Wie schnell’s doch manchmal gehen kann: Da verliert man für einen kurzen Augenblick die heiße Pfanne in der Küche aus den Augen. Und hoppla, schon steht das halbe Haus in Flammen.

Passiert ist das einem Ehepaar aus Ottobrunn. Dieses hatte sich Anfang 2015 in ein Einfamilienhaus eingemietet. Nur ein paar Monate später kam es zum verhängnisvollen Küchenbrand – was die Vermieterin alles andere als lustig fand.

Die Küchenzeile war nur noch Schrott und musste entsorgt werden. Ebenso die Fenster, Rollläden und Türen. Die Elektrik musste auf Schäden überprüft werden. Und auch im Badezimmer stand wegen der starken Verrußung eine professionelle Reinigung an.

Die Sanierungskosten beliefen sich auf exakt 13.073,12 Euro. Die Vermieterin meldete den Schaden bei ihrer Gebäudeversicherung. Diese zahlte anstandslos – und eigentlich hätte an diesem Punkt die Geschichte vorbei sein können. Stattdessen landete der Fall am Ende sogar vor Gericht.

Münchner Amtsgericht: Mieter müssen nicht zahlen

Der Grund: Die Vermieterin hatte bei der Versicherung – angeblich versehentlich – die Küche als ihr Eigentum angegeben. Tatsächlich gehörte diese allerdings den Mietern. Die Versicherung fühlte sich deshalb verschaukelt, kassierte zunächst 12.000 Euro wieder ein – und weigerte sich im Weiteren, überhaupt für den Schaden aufzukommen. Die Vermieterin versuchte daraufhin, den Schaden bei den Mietern geltend zu machen. Dieses Ansinnen wies das Münchner Amtsgericht nun aber ab.

Da die Mieter über die Nebenkosten Beiträge zur Gebäudeversicherung gezahlt haben, hätte sie sich darauf verlassen dürfen, dass die Vermieterin den Schaden über die Versicherung reguliert. Dass bei der Schadensmeldung falsche Angaben dazu gemacht wurden, wem die Küche gehört, sei nicht das Problem der Mieter, entschied das Gericht.

Das Urteil (Aktenzeichen 412 C 24937/17) ist seit Kurzem rechtskräftig. Und auch die Sache mit der fahrlässigen Brandstiftung ist vom Tisch. Ausgelöst hatte den Küchenbrand nämlich eine Bekannte des Ottobrunner Ehepaars. Gegen die wurde das Strafverfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro aber eingestellt.

 

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