Amtsgericht München: Tante will mit Neffe zum IS reisen - der landet im Gefängnis

Weil sie mit ihrem 13-jährigen Neffen zum IS nach Raqqa reisen wollte, hat das Amtsgericht München eine 34-jährige Irakerin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
von  AZ
Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. © dpa

München - Für einen schweren Fall von Entziehung Minderjähriger ist eine 34-jährige Irakerin zu zwei Jaren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. 

Gemeinsam mit ihrem 13 Jahre alte Neffen wollte die Frau im Sommer 2015 nach Syrien reisen – in Raqqa sollte sich der Teenager dann der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschließen. Allerdings endete die Reise frühzeitig – doch alleine für den Versuch hat das Münchner Amtsgericht die Irakerin Anfang des Jahres verurteilt.

Der 13-Jährige landet nicht beim IS sondern in türkischem Erwachsenengefängnis

Der Junge lebte getrennt von seiner Mutter, in einer speziellen Einrichtung in München. Seit 2013 ließ er sich von seiner Tante zunehmend radikalisieren – so verteilte der 13-Jährige unter anderem auch den Koran auf der Straße. Ende Juli 2015 fasste die Frau dann den Entschluss, mit ihrem Neffen und ihrem geistig behinderten Sohn in die IS-Hochburg Raqqa zu reisen. Nach eigenen Angaben wollte die 34-Jährige in Mossul einen Mann heiraten, den sie bisher nur über einen Chat kannte.

Weil sie nicht die nötigen Papiere vorweisen konnte, endete die Fahrt für die Tante und ihren Sohn bereits an der bulgarisch-türkischen Grenze. Ihr Neffe setzte die Reise allerdings fort – mit einem deutschen Personalausweis, dem er einen 17-jährigen Mitbewohner der Einrichtung geklaut hatte, ging es für ihn per Bus ins türkisch-syrische Grenzgebiet weiter.

Ohne nötige Sprachkenntnisse, einen Schlafplatz, Kontakt zum Verlobten der Tante und höchstens noch 100 Euro in der Tasche verriet sich der Neffe bei seinen Versuchen, per Internet seine weitere Reise nach Raqqa zu organisieren. Nach Hinweisen der deutschen Sicherheitsbehörden wurde er am fünften Reisetag in Gaziantep festgenommen und aufgrund seiner falschen Personalien bei älterem Aussehen zunächst für knapp sechs Monate in ein türkisches Erwachsenengefängnis gebracht. Im April 2016 kehrte er schließlich nach Deutschland zurück.

Sohn beschimpft seine leibliche  Mutter als "Ungläubige" und "Schlampe"

Währenddessen hatte die Tante ihre vier Jahre jüngere Schwester über den Aufenthaltsort ihres Sohnes bewusst angelogen. Der hatte jedoch auch weiterhin Kontakt zu seiner Tante – und das, obwohl er wegen ihr fast ein halbes Jahr lang im Gefängnis eingesperrt war. Bei Befragungen berief er sich ihr gegenüber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Vor Gericht räumte die Angeklagte den Tathergang weitestgehend ein – allerdings will sie nicht gewusst haben, dass ihr Neffe in den Irak weiterreisen wollte, um dort für den IS zu kämpfen. Sie habe versucht, ihn an der Weiterreise zu hindern.

Ihre Schwester erklärte, dass die Angeklagte immer wieder versucht habe, sie zum Islam zu bekehren. "Wegen ihres nicht muslimischen Lebensstils würde sie z. B. nach ihrem Tod mittels zweier Feuerketten an ihrer Vagina aufgehängt werden", führt das Gericht aus. Auch der 13-Jährige habe seine eigene Mutter wegen ihres nichtmuslimischen Lebensstils als "Ungläubige", "Hure" und "Schlampe" beschimpft und sie auch körperlich attackiert.

Urteil ist nicht rechtskräftig

In der Urteilsbegründung führte die zuständige vorsitzende Richterin aus, dass die Anklagte die Grenzbeamten ohne Probleme über die wahre Identität und das Alter ihres Neffen hätte aufklären können. So wäre der 13-Jährige nicht in einem türkischen Erwachsenengefängnis gelandet. Weiter begründet sie das Strafmaß mit dem weitgehenden Geständnis, bisheriger Straffreiheit und dem eigenen Willen des entzogenen Kindes zur Ausreise.

Andererseits habe die Angeklagte die Reise mit erheblicher krimineller Energie geheim gehalten und bereue nicht, die Mutter des kindes durch ihre Lügen über Monate in Angst und Verzweiflung gehalten zu haben. Im Gegenteil habe die Angeklagte den Neffen über Facebook dazu aufgefordert, der Mutter gegenüber seinen Aufenthalt geheim zu halten. Außerdem habe sie mit ihrer Reise auch eine erhebliche Gefährdung ihres eigenen behinderten Sohnes in Kauf genommen.

Das Urteil ist aufgrund beidseitiger Berufung nicht rechtskräftig.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.