Amtsgericht München: Schüler wegen mehrfacher Vergehen verurteilt

Ein 20-jähriger Schüler ist vom Amtsgericht München zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt worden. Er hatte einen Brillenträger mit NS-Parolen beleidigt und war zudem mehrfach schwarz gefahren. Es sind nicht die ersten Vergehen.
von  AZ/ls
Der 20-Jährige wurde zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt. Es ist allerdings nicht die erste Strafe, die der Schüler aufgebrummt bekommt. (Symbolbild)
Der 20-Jährige wurde zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt. Es ist allerdings nicht die erste Strafe, die der Schüler aufgebrummt bekommt. (Symbolbild) © dpa

Ein 20-jähriger Schüler ist vom Amtsgericht München zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt worden. Er hatte einen Brillenträger mit NS-Parolen beleidigt und war zudem mehrfach schwarzgefahren. Es sind nicht die ersten Vergehen.

München - Im U-Bahnhof einfach mal so "Sieg Heil, du Brillenschlange" rufen? Keine gute Idee. Erst recht nicht, wenn man wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bereits verurteilt worden ist. Ein 20-jähriger Schüler aus München hatte nun dennoch genau diese Idee – sie brachte ihm eine Verurteilung des Amtsgerichts München ein.

"Sieg Heil, du Brillenschlange"

Der junge Mann befand sich im Dezember 2016 nachts im U-Bahnhof Goetheplatz und wartete auf seinen Zug. Plötzlich sagte er so laut, dass es alle hören konnten, zu einem in der Nähe stehenden Passanten: "Sieg Heil, du Brillenschlange". Weil der Schüler zudem von März bis Dezember 2016 sechs Mal ohne Fahrkahrte in der U-Bahn angetroffen wurde, landete er vor Gericht.

Für den 20-Jährigen nichts Ungewohntes, er hatte bereits zwei Verurteilungen hinter sich (siehe oben). Unter anderem auch deswegen gab sich das Gericht überzeugt, dass der junge Mann genau wusste, dass es sich bei der Parole "Sieg Heil" um eine in der Öffentlichkeit verbotene Grußform des NS-Regimes handelt.

Die Urteilsbegründung des Gerichts

"Nachdem der Angeklagte in kurzer Zeit in erheblichem Maße strafrechtlich in Erscheinung trat, die letzte Verurteilung nur wenige Monate vor der ersten hier gegenständlichen Tat lag, war ein Kurzarrest zu verhängen. Ein solcher von 4 Tagen erschien ausreichend, um dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass er, sollte er strafrechtlich erneut in Erscheinung treten, auch mit längerem Freiheitsentzug zu rechnen haben wird. Darüber hinaus war er anzuweisen, am nächsten Kurs FahrBAR der Brücke e. V. teilzunehmen, um sich zum einen mit dem Delikt des Erschleichens von Leistungen intensiv auseinanderzusetzen, zum anderen Hilfestellung bei der Schuldenbegleichung gegenüber dem MVV zu erhalten", so die Urteilsbegründung.

Bei dem Projekt "FahrBAR" handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, die jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch richterliche Weisung auferlegt werden kann. Das Nichtbefolgen einer solchen Weisung kann mit einem sogenannten Ungehorsamsarrest von bis zu vier Wochen geahndet werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Lesen Sie hier: Sexueller Missbrauch - Prozess gegen Linus Förster gestartet

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.