Amtsgericht München: Rentnerin dealt mit Marihuana - Bewährungsstafe

Eine Münchner Rentnerin wurde vom Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie über ein Jahr lang mit Marihuana gehandelt hatte. Die 72-Jährige konsumierte die Drogen auch selbst.
von  AZ
Die 72-Jährige soll in mindestens 24 Fällen mit Marihuana gehandelt haben. (Symbolbilder)
Die 72-Jährige soll in mindestens 24 Fällen mit Marihuana gehandelt haben. (Symbolbilder) © Britta Pedersen/Oliver Berg/dpa/AZ

München - Im vergangenen März hatte es das Amtsgericht München mit einer drogendealenden Oma zu tun – das zuständige Schöffengericht verurteilte die 72-Jährige am 27. März zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Bewährungsauflage beträgt 2.000 Euro.

Die ältere Dame hatte über ein Jahr lang, zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 24. Juni 2017, in mindestens 24 Fällen in ihrer Schwabinger Wohnung Drogen verkauft. Dabei handelte es sich jeweils um ein Gramm Marihuana zu einem Verkaufspreis von 15 Euro – sie selbst hatte zehn Euro dafür gezahlt.

Rentnerin hatte über 260 Gramm Marihuana im Keller

Am 24. Juni dursuchte die Polizei die Wohnung der Frau – dabei fand sie drei Gramm Marihuana und Haschisch sowie knapp über 260 Gramm Marihuana im Keller. Der Verurteilten zufolge sei ein Drittel der Drogen zum Verkauf und zwei Drittel zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Sie habe täglich ein bis zwei Gramm konsumiert, um damit ihre Appetitlosigkeit zu therapieren. Mit der Vernichtung der Drogen sowie des Verkaufszubehörs sei sie einverstanden gewesen.

Ein Mann, den die Polizei am Flughafen festnehmen konnte, brachte die Ermittler erst auf die Spur der Marihuana-Oma. Dieser hatte nämlich zugegeben, von einer älteren Dame über ein Jahr lang ein- bis zweimal im Monat je ein Gramm Marihuana gekauft zu haben. Der Mann hatte die Handynummer und Adresse der 72-Jährigen, weshalb die Polizei plötzlich vor ihrer Wohnungstür stand.

Der vorsitzenden Richterin zufolge spreche zugunste der Verurteilten, "dass sie geständig war, dass es sich bei dem Marihuana um eine sogenannte weiche Droge handelt, die zum großen Teil sichergestellt werden konnte, und dass ein überwiegender Teil der Betäubungsmittel für den Eigenkonsum bestimmt war, um damit ihre Appetitlosigkeit und ständige Gewichtsabnahme zu therapieren. Ferner ist die Angeklagte nicht vorbestraft. (…) Auch ist das hohe Alter der Angeklagten zu ihren Gunsten zu berücksichtigen."

Zu Lasten wurde ihr die große Menge an Drogen gelegt. Auch die Tatsache, dass die 72-Jährige über ein Jahr lang regelmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt hat, wirkte sich auf das Urteil aus.

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