Amtsgericht München: Reisegepäck von Auto überfahren - Versicherung muss nicht zahlen

Eine Münchnerin will Geld von der Versicherung, weil ihr Reisebegleiter ihre Taschen versehentlich überfahren habe. Das Amtsgericht München weist die Klage ab.
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Ist das Reisegepäck versichert? Eine Münchnerin klagte. (Symbolbild)
Friso Gentsch/dpa Ist das Reisegepäck versichert? Eine Münchnerin klagte. (Symbolbild)

München - Eine Klägerin aus Sendling hat von ihrer Reiseversicherung Geld für überrollte Gepäckstücke verlangt. Das Amtsgericht München wies die Klage ab - und entschied, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Reisebegleiter hat Tasche versehentlich überfahren

Die Frau hatte angegeben, ihr Reisebegleiter habe ihre Taschen am Tag der Abreise aus Antalya in der Türkei versehentlich überfahren. Der angegebene Schaden: 3.760 Euro.

Bei dem Unfall seien ein Kleidersack aus den USA im Wert von 2.500 Euro, eine Aktentasche aus Singapur im Wert von 500 Euro und das Geschenk eines verstorbenen Onkels, ein Montblanc-Füller im Wert von 760 Euro, kaputt gegangen.

Das Gepäck sei allerdings weder durch eine Straftat noch durch einen Unfall oder "Feuer- oder Elementarereignisse" zu schaden gekommen, so das Amtsgericht. Daher liege kein Versicherungsfall vor.

Die Klägerin hat ihre Berufung gegen das Urteil nach Gerichtsangaben zurückgenommen. Es ist damit rechtskräftig.

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