Amtsgericht München: Pärchen wegen Rezeptbetrug vor Gericht

Ein medikamentensüchtiges Paar hat Ärzte getäuscht und die Krankenkasse betrogen. Und das nicht zum ersten Mal. Dennoch kommen sie mit Bewährung davon.
von  John Schneider
Rezepte erschlichen: Die Angeklagten mit ihren Anwälten Stefan Korn und Christian Gerber (r.) vor dem Münchner Amtsgericht.
Rezepte erschlichen: Die Angeklagten mit ihren Anwälten Stefan Korn und Christian Gerber (r.) vor dem Münchner Amtsgericht. © Daniel von Loeper

München - So viele Tränen hat der Saal A232 im Strafjustizzentrum schon lange nicht mehr gesehen. Während des gesamten Prozessverlaufs schluchzt die Angeklagte Petra B. (50, alle Namen geändert), greift immer wieder zu den Papiertaschentüchern, die auf der Anklagebank für sie bereit liegen.

Die 50-jährige Ex-Friseurin und ihr Verlobter Hans D. (49) sind des Betruges angeklagt. Das medikamentensüchtige Paar hatte sich in insgesamt 69 Fällen Rezepte für Artzney bei verschiedenen Ärzten erschlichen, diese in Apotheken eingelöst und die Pharmaka dann selber geschluckt oder aber weiterverkauft.

Dabei sollen sie den Ärzten vorgespielt haben, das Schmerzmittel Lyrica, den Bluthochdruckmedikamente Ramipril und das Beruhigungsmittel Tavor zu benötigen. Den Schaden für die Krankenkasse beziffern die Ermittler allein bei Petra B. auf 10.652 Euro. Dazu kommen noch einmal 3350 Euro Schaden, die Hans D. auf vergleichbare Weise angerichtet hat.

Am 5. März 2017 flog die Masche auf, weil ein Arzt misstrauisch wurde. Tatsächlich sind die beiden justizbekannt. Er ist 22 Mal bestraft worden, sie elf Mal.

Unter Schluchzen berichtet die Angeklagte im Prozess von ihren schweren Schicksalsschlägen. Angefangen mit einem Vater, der die Mutter schlug. Als junge Frau wird Petra B. vergewaltigt, musste das Kind austragen und gab es zur Adoption frei. Dann habe sie zuletzt noch einen Schlaganfall erlitten. Auch ihr Verlobter geht an Krücken. Beide wähnen sich aber in jeder Beziehung auf dem Weg der Besserung. Gesundheitszustand und Geständnis mildern bei beiden die Strafe: Zwei Jahre für sie, 22 Monate für ihn. Beide Haftstrafen werden mit strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Das Fazit des Amtsrichters: „Viel können Sie sich nicht mehr erlauben.“ Soll heißen, dass diese Bewährung wohl die letzte Chance sein wird. Beim nächsten Mal droht beiden Haft.

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