Amtsgericht München: Mietstreit um Studentenbude in Corona-Zeiten
München - Corona und die notwendigen Schutzmaßnahmen sind an vielen Missständen schuld, aber die Pandemie taugt nicht immer als Entschuldigung. Diese Erfahrung hat jetzt ein Student vor Gericht machen müssen.
Wegen Corona-Distanzunterricht: Mieter hatte Studentenbude gekündigt
Er hatte sein möbliertes Apartment in Garching fristlos gekündigt, berief sich dabei auf die Pandemie und den dadurch an der Uni notwendig gewordenen Distanzunterricht, um den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Für Distanzunterricht brauche er kein Apartment an der Isar, dem könne er per Internet auch vom Haus seiner Eltern in Frankenthal folgen, so sein Argument.
Gericht: Kein außerordentlicher Kündigungsgrund
Das mag sein - reicht dem Amtsgericht als Begründung einer außerordentlichen Kündigung aber nicht. Es verurteilte den Studenten, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für sein Studentenapartment weitere vier Monatsmieten in Höhe von insgesamt 3.280 Euro zu zahlen. Umgekehrt muss der Vermieter an den Studenten die Kaution von 1.860 Euro zurückzahlen.
Der Frankenthaler studiert an der Garchinger Zweigstelle der TU München und hatte seit August 2018 dafür das möblierte Studentenapartment gemietet. Am 14. April 2020 erhielt er von der Uni die Mitteilung, dass der Präsenzlehrbetrieb fürs Sommersemester bis auf Weiteres nicht aufgenommen werde, die Veranstaltungen würden lediglich in digitaler Form angeboten.
Einen Tag später kündigte er das Mietverhältnis fristlos "aus wichtigem Grund". Am gleichen Tag räumte er die Wohnung. Doch der Amtsrichter machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Ein Kündigungsgrund sei nicht gegeben, urteilte er. Der Vermieter müsse nur für die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache sorgen. Die sei aber trotz Pandemie weiter gegeben.