Amtsgericht München: Mietstreit um Studentenbude in Corona-Zeiten

Fristlose Kündigung wegen Pandemie: Das Amtsgericht München verurteilt einen Mieter zur Zahlung.
John Schneider
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Ein Student sitzt in seinem Bett am Laptop (Symbolbild).
Ein Student sitzt in seinem Bett am Laptop (Symbolbild). © imago/Hans Lucas

München - Corona und die notwendigen Schutzmaßnahmen sind an vielen Missständen schuld, aber die Pandemie taugt nicht immer als Entschuldigung. Diese Erfahrung hat jetzt ein Student vor Gericht machen müssen.

Wegen Corona-Distanzunterricht: Mieter hatte Studentenbude gekündigt

Er hatte sein möbliertes Apartment in Garching fristlos gekündigt, berief sich dabei auf die Pandemie und den dadurch an der Uni notwendig gewordenen Distanzunterricht, um den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Für Distanzunterricht brauche er kein Apartment an der Isar, dem könne er per Internet auch vom Haus seiner Eltern in Frankenthal folgen, so sein Argument.

Gericht: Kein außerordentlicher Kündigungsgrund

Das mag sein - reicht dem Amtsgericht als Begründung einer außerordentlichen Kündigung aber nicht. Es verurteilte den Studenten, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für sein Studentenapartment weitere vier Monatsmieten in Höhe von insgesamt 3.280 Euro zu zahlen. Umgekehrt muss der Vermieter an den Studenten die Kaution von 1.860 Euro zurückzahlen.

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Der Frankenthaler studiert an der Garchinger Zweigstelle der TU München und hatte seit August 2018 dafür das möblierte Studentenapartment gemietet. Am 14. April 2020 erhielt er von der Uni die Mitteilung, dass der Präsenzlehrbetrieb fürs Sommersemester bis auf Weiteres nicht aufgenommen werde, die Veranstaltungen würden lediglich in digitaler Form angeboten.

Einen Tag später kündigte er das Mietverhältnis fristlos "aus wichtigem Grund". Am gleichen Tag räumte er die Wohnung. Doch der Amtsrichter machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Ein Kündigungsgrund sei nicht gegeben, urteilte er. Der Vermieter müsse nur für die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache sorgen. Die sei aber trotz Pandemie weiter gegeben.

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18 Kommentare
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  • j.w. am 27.03.2021 15:13 Uhr / Bewertung:

    war lange bayrisch. bis 1918 ...

  • am 24.03.2021 22:16 Uhr / Bewertung:

    Immer dieser Mieter, also ob sie Fürsten wären und so arm seien. Nie haben diese genug Geld oder sonst was. Was ist dabei gerecht? Wenn das Verhältnis nicht mehr passt beenden und fertig.

    Mieter haben zu viele Rechte und verdienen in Großstädten unverschämt Geld ohne wirklich zu arbeiten.
    Es ist furchtbar, man will nur in Ruhe ein Leben aufbauen und seine Karriere starten. Wie soll das möglich sein, wenn der Wohnraum so unnötig teuer ist?
    Nicht alle Menschen sind Geld-süchtig und möchten ein 80 Stunde Woche arbeiten. Es gibt bei weitem auch noch wichtigere Sachen im Leben, eine Blume, Menschlichkeit, Wärme, Nähe, Geld....so was von nicht. Aber in letzter Zeit wirkt das Geld wichtiger als alles andere. Zu liebe vom Geld werden Gesetzte geschrieben die den Reichen mehr Vorteile erschaffen und den Ärmeren mehr Nachteile.

    Ein positiver Effekt von Corona ist die im Gang setzen von der Digitalisierung.

  • MadridistaMUC am 23.03.2021 06:43 Uhr / Bewertung:

    Also ich finde immer Lösungen. Dazu gehört eine Aufhebungsvertrag. Auf 3 Monate Kündigungsfrist hätte ich verzichtet. 1 Monat und Aufhebung des Mietvertrages wäre für beide Seiten zufriedenstellend gewesen. Wahrscheinlich haben das eh alles die Eltern bezahlt. Allerdings ist es momentan wirklich nicht einfach in der Pandemie gute Mieter schnell zu finden. Aber innerhalb 14 Tagen hat man hier immer einen Mieter gefunden.

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