Amtsgericht München: Mann will Raucher rügen - und macht sich strafbar

München - Belehrungen können riskant werden – wenn man übertreibt. Weil er einen Raucher zuerst in die Raucherzone eines Bahnsteigs schicken wollte und dann watschte, wurde ein 45-jähriger Franzose jetzt vom Amtsgericht verurteilt. Wegen Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Missbrauch von Titeln muss der Mann eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen bezahlen.
Der Fall: Am 29. September 2017 gegen 14.30 Uhr standen die beiden Kontrahenten auf einem S-Bahnsteig des Ostbahnhofs. Dort missfiel dem Angeklagten offenbar, dass der Zeuge außerhalb des gekennzeichneten Raucherbereichs eine Zigarette rauchte. Der Angeklagte sprach das spätere Opfer darauf an.
Unklug: Einen Polizeibeamten angreifen
Der Angeklagte erklärte, dass ihn die Rauchschwaden, die vom Zeugen ausgegangen waren, gestört hätten. Er habe ihn aufgefordert, sich in den Raucherbereich zu begeben oder das Rauchen vollständig zu unterlassen.
Der Mann hatte sich offenbar den Falschen ausgesucht. Sein Opfer war nämlich ein Polizeibeamter, der gerade nicht im Dienst war. Der Beamte gibt an, dass er sich in maximal fünf Metern Entfernung vom Raucherbereich befunden habe.
Der Angeklagte habe dennoch nach dem Kabel des Ohrstöpsels gegriffen und ihn aus seiner Ohrmuschel gerissen, um ihn zu einem Gespräch zu zwingen.
Angeklagter gab an, Diplomat zu sein
Nachdem sich der Zeuge gegen dieses Verhalten verwahrt habe, habe der Angeklagte ihn unvermittelt mit der flachen Hand auf die linke Wange geschlagen. Der Schlag habe zudem sein Kopfhörerkabel zerrissen.
Zur Rede gestellt, soll der Franzose behauptet haben, Diplomat zu sein. Einen entsprechenden Ausweis konnte er aber nicht vorlegen.
Der Strafrichter hielt die Taten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme für nachgewiesen. Zu Lasten wertete er eine Vorstrafe des Angeklagten wegen Körperverletzung und den Umstand, dass der Angeklagte den Polizeibeamten wahrheitswidrig der Zerstörung von Ausweisdokumenten bezichtigt habe. Der Franzose hatte nämlich behauptet, sein Kontrahent hätte einen Ausweis von ihm zerrissen. Belegen konnte er das jedoch nicht.