Amtsgericht München: Geldzahlung an Islamischen Staat - Frau verurteilt

Wegen des Versuches, ihrer mit einem IS-Soldaten verheirateten Schwester Geld zu überweisen, musste sich eine Münchnerin vor dem Amtsgericht verantworten. Sie wurde zu einer Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt.
München - Am 12. April 2018 wurde eine zahnmedizinische Fachangestellte aus München vom Amtsgericht zu einer Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Sie hatte versucht, ihrer Schwester Geld zu überweisen, das unter anderem auch der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zugeflossen wäre. Damit verstieß sie gegen das Bereitstellungsverbotes des Außenwirtschaftsgesetzes.
Die Schwester der Verurteilten radikalisierte sich im Jahr 2015 über das Internet, nachdem sie nach einem erneuten Umzug keine Freunde gefunden und unter Depressionen gelitten hatte. Zunächst begann sie ein Kopftuch zu tragen, später auch eine Vollverschleierung.
Geld für Kampfausrüstung
Schließlich reiste sie zu Beginn des Jahres 2015 in das syrisch-irakische IS-Kriegsgebiet aus. Dort heiratete sie einen IS-Soldaten, der ebenfalls aus Deutschland stammte – die beiden bekamen zwei gemeinsame Kinder.
Einige Monate später bat die Schwester die Verurteilte per WhatsApp um eine Geldüberweisung in Höhe von 800 US-Dollar. Mit dem Geld wollte sie unter anderem die Wohnung streichen und Kampfausrüstung für den Mann kaufen, der drei Monate lang für den IS in den Kampf ziehen musste.
Verurteilte war sich der Straftat bewusst
Da die Zahnhelferin selbst in finanziellen Schwierigkeiten war, konnte sie lediglich 400 Euro auftreiben. Diese sollte sie im November 2015 an einen Mittelsmann überweisen.
Aus Angst vor polizeilicher Beobachtung und weil sie sich bewusst war, dass sie sich mit der Zahlung strafbar machen würde, bat sie eine Freundin, die Transaktion auszuführen. Diese wusste über die Hintergründe der Zahlung allerdings nicht Bescheid. Da das Konto des Mittelmanns bereits gesperrt war, wurde das Geld zurückgebucht.
Die Frau wurde verurteilt, weil sie sich im Wissen darüber befunden hatte, dass das Geld zumindest mittelbar dem Islamischen Staat zugekommen würde. Die Verurteilte erhielt eine Strafe nach Jugendstrafrecht. Sie war zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und befand sich noch in der Ausbildung. Zudem ging der Richter davon aus, dass sie bei Tatbegehung einer Jugendlichen gleichstand.
IS befindet sich auf Sanktionsliste der Europäischen Union
Grundsätzlich ist eine Strafverfolgung nicht möglich, wenn es sich lediglich um den Versuch handelt, einer terroristischen Vereinigung im Ausland Geld zuzuwenden. Der IS befindet sich allerdings auf einer Sanktionsliste, somit ist auch der Versuch unter Strafe gestellt.
Nach der Verkündung erklärte der zuständige Jugendrichter, dass er bei der Urteilsfindung berücksichtigt habe, dass sich die Frau bisher nichts zu Schulden habe kommen lassen. Des Weiteren habe sie nur bedingt mit Vorsatz gehandelt und sei der Forderung ihrer Schwester zunächst nicht nachgekommen. Auch die Familienverhältnisse habe er berücksichtigt: Durch die Zuwendung der Schwester zum IS sei die Familie stark belastet.
Die Verurteilte sagte aus, dass sie ihrer Schwester helfen habe wollen, weil sie die Schuld an der Radikalisierung und dem Weggehen bei sich selbst gesehen habe. Sie räumte die Tat unumwunden ein.
Das Urteil ist rechtskräftig.