Amtsgericht München: Frau muss nach zwei Einbruchsversuchen ins Gefängnis

Äußerst dilettantisch hat sich eine 45-Jährige bei zwei Einbruchsversuchen angestellt. Das Amtsgericht München verurteilte sie zu einer Gefängnisstrafe.
von  AZ
Beide Einbruchsversuche der Frau schlugen fehl (Symbolbild).
Beide Einbruchsversuche der Frau schlugen fehl (Symbolbild). © Nicolas Armer/dpa

München - Nicht gerade klug hat sich eine 45-jähriger Arbeitslose bei ihren Einbruchsversuchen angestellt. Zweimal versuchte sie, in Häuser einzusteigen, zweimal wurde sie auf frischer Tat ertappt. Auch, weil sie ihre Taten sehr geräuschvoll beging. Und da die gelernte Restaurantfachfrau unter einschlägiger Bewährung stand, veurteilte sie das Amtsgericht München jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten (Aktenzeichen 813 Ls 234 Js 149868/16).

Polizei erwischt die Einbrecherin auf frischer Tat

Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte geständig. Sie gestand, am 10. März 2016 mit einem Schraubenzieher das Fenster eines Hauses aufgehebelt zu haben. Allerdings hatte der Nachbar das bemerkt und die Polizei gerufen. Die Beamten erwischten sie noch vor Ort.

Noch schlechter verlief der zweite Einbruchsversuch gut zwei Wochen später; diesmal versuchte sie mit einem Meißel, die Terrassentür eines Hauses aufzubrechen. Weil das aber äußerst laut war, wurden zwei Zeugen auf die Frau aufmerksam - und die Nachbarin, eine Polizistin. Vor Gericht sagte sie: "Ich fragte sie nach den Personalien. Sie sagte, das sag ich nicht. Sie sagte noch, dass wir uns eher um die schwulen Asylanten kümmern sollen und ob ich einen Orden dafür kriege, für das, was ich da mache. Sie brummelte immer vor sich hin, sie sei keine Einbrecherin. (…), sondern sie wolle ihre Patentante besuchen."

Wodka und Medikamente genommen

In beiden Fällen war die 45-Jährige stark alkoholisiert, sie hatte jeweils Wodka getrunken und Benzodiazepin genommen. Nach Aussagen von Sachverständigen war die Angeklagte zwar bei den Taten alkoholbedingt enthemmt, war aber in ihrer Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt.

Da die Restaurantfachfrau bereits eine Bewährungsstrafe hatte, verurteilte sie das Münchner Amtsgericht nun zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe. "Iinsbesondere der Umstand, dass die Angeklagte mehrfach vorbestraft ist und die Taten innerhalb einer laufenden Bewährungszeit bzw. vor Erlass der entsprechenden Strafe begangen hat, zeigen, dass es sich bei der Angeklagten um eine Bewährungsversagerin handelt, die sich hier von zur Bewährung ausgesetzten Strafen nicht hinreichend davon abhalten lässt, weitere Straftaten zu begehen", so das Gericht in der Begründung des Urteils.

Das Urteil vom 22.02. ist nicht rechtskräftig.

Mehr News aus München lesen Sie hier

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.