Amtsgericht München: Drogensüchtiger Falscher Polizist zu Haftstrafe verurteilt
München - Ein 41-jähriger, arbeitsloser Münchner ist Ende Februar vom Schöffengericht am Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte sich auf Anraten eines Bekannten im Sommer als Polizist ausgegeben, und mit einer betrügerischen Masche versucht, eine 62-Jährige aus Garching um ihre Ersparnisse zu erleichtern.
Der Mann, der seit dem 21. Lebensjahr an einer Heroinsucht leidet, hätte für seinen nächsten Schuss viel getan. Das wusste auch sein Auftraggeber, den er aus der gemeinsamen Zeit in der JVA Stadelheim kannte. Er hatte ihn zu der Tat überredet.
Rentnerin wurde misstrauisch – die echte Polizei schnappte den Betrüger
Doch die schlug gehörig fehl. Ende August rief ein falscher "Hauptkommissar Kai Wagner" bei dem Opfer in Garching an, erzählte ihr etwas von einer Einbrecherbande, die auch Komplizen bei der Bank hätte. In einem vermeintlich sichergestellten Notizbuch, das man bei einem Einbrecher gefunden hatte, hätte ihre Adresse gestanden. Sie solle all ihr Geld von der Bank abheben und es zusammen mit ihren weiteren Wertgegenständen einem Polizisten, in dem Falle dem Angeklagten, übergeben.
Als sich die Rentnerin an die Vorbereitungen machte, wurde sie jedoch misstrauisch und rief selbst nochmal bei der echten Polizei an, um sich zu vergewissern. Dort flog der Schwindel schließlich auf, die echte Polizei fingierte eine Scheinübergabe und nahm den falschen Polizisten fest.
Vor Gericht warf der Richter dem 42-Jährigen vor allem vor, sich gezielt ein Opfer ausgesucht zu haben, das in seiner "Urteilsfähigkeit und [seiner] Fähigkeit sich gegebenenfalls zur Wehr zu setzen und sich dem Geschehen zu verweigern deutlich herabgemindert sind". Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, dass er in Kauf genommen habe, dass die Seniorin möglicherweise ihr gesamtes Vermögen und damit ihre Existenzgrundlage verlieren könnte. "Durch die Vortäuschung der Polizeizugehörigkeit sei das Sicherheitsgefühl nicht nur der Geschädigten sondern auch der breiten Bevölkerung erheblich beeinträchtigt", heißt es weiter.
Der Verurteilte wird in einer Entziehungsanstalt untergebracht und dort therapiert. Sein Auftraggeber wurde offenbar bereits in die Türkei abgeschoben.