Amtsgericht München: Dienstgeheimnis verraten - Polizist (56) verurteilt

Teurer Anruf: Ein Polizist zahlt 4200 Euro Strafe, weil er mit dem Vater eines Verdächtigen telefoniert.
München – Weil er ausgerechnet beim Vater des Verdächtigen nachfragte, ob dessen Sohn bald zu Besuch kommen würde, sah sich der Münchner Kommissar Paul T. (56, Name geändert) mit dem Vorwurf der Verletzung eines Dienstgeheimnisses konfrontiert.
Paul T. war von der zuständigen Staatsanwältin beauftragt worden, herauszufinden, ob der auf einer Karibikinsel lebende Verdächtige (er soll gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben) in nächster Zeit nach Deutschland einreisen würde. Und rief zu diesem Zweck seinen Kollegen, dem Vater des Verdächtigen an. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, erklärte die Staatsanwältin vor Gericht.
Das Argument von Paul T.: Das Gespräch mit dem Vater sei dienstlich gewesen. Der Kollege hätte seinem Sohn nicht davon berichten dürfen. Amtsrichterin Silke Bierl sah das anders, verurteilte den Polizisten trotzdem zu einer Geldstrafe von 60 mal 70 Euro (4200 Euro).
Lesen Sie hier: Prozess: Demenzkranker erdrosselt seine Ehefrau