Amtsgericht München: Betrunkener Mann vergewaltigt 15-Jährige
München - Am 12. Juli hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht München einen 36-jährigen Mann wegen seuxellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Die Tat ereignete sich Ende 2012 in der Wohnung des Mannes, in der er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin wohnte. Das Opfer, damals erst 15 Jahre alt, übernachtete wegen eigener familiärer Probleme öfter beim Angeklagten und seiner Freundin. Bei den beiden hatte sie eine Art Ersatzfamilie gefunden.
Am besagten Abend hatte sich der 36-Jährige mit seiner Freundin gestritten. Während er die Wohnung verließ, um in eine Kneipe zu gehen, schlief das Mädchen nicht wie gewohnt auf der Couch, sondern im Doppelbett bei der Partnerin des Angeklagten. Als der Mann später wieder nach Hause kam, legte er sich allerdings nicht auf die Couch, sondern ebenfalls ins Bett zu seiner Freundin und der 15-Jährigen. Während sie noch schlief, griff der Mann ihre Hand und führte sie zu seinem Glied, um zu masturbieren. Als die 15-Jährige aufwachte, verließ sie sofort das Bett. Das Mädchen vertraute sich noch in der Nacht der Partnerin des Angeklagten an, der die Tat allerdings bestritt. Erst Jahre später brachte sie den Vorfall zur Anzeige.
Mann handelte unter offener Bewährung
Bei allen Vernehmungen gab das Opfer an, dass der Mann auch mit dem Finger in sie eingedrungen sei. Das bestritt dieser jedoch, während er die anderen Vorwürfe zugab. Im Rahmen eines strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleichs zahlte der Täter 2.500 Euro außergerichtliches Schmerzensgeld an das Mädchen. Nach zwei Hauptverhandlungen folgte das zuständige Gericht schließlich sämtlichen Angaben des Mädchens.
"Es handelte sich um einen sexuellen Missbrauch einer 15-Jährigen, die erhebliches Vertrauen in den Angeklagten gesetzt hatte. (…) Der Angeklagte war weitgehend geständig. Erfolgte dieses Geständnis auch erst im Zuge der beiden Hauptverhandlungen, so war es gleichwohl von Bedeutung. (…) Der Angeklagte war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert, ohne dass die Grenze der verminderten Schulfähigkeit erreicht worden wäre. Die Tat liegt zudem sehr lange zurück. (…)", urteilte das Gericht.
Zu Lasten wurde ihm jedoch gelegt, dass er die Tat unter offener Bewährung vollzogen hatte – denn schon zuvor war er bereits mehrfach zu nicht einschlägigen Haftstrafen verurteilt worden. "Die Nebenklägerin hatte damals eine schwierige Lebenslage (…). Dies wusste der Angeklagte, der zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin eine Art Ersatzfamilie für die Nebenklägerin war. Bei dieser Sachlage die Nebenklägerin im "Ehebett" anzugehen, in Anwesenheit der damaligen Lebensgefährtin, ist dreist. Die Umstände der Tat sind demnach insgesamt verwerflich. (…) Die Folgen der Tat für die Nebenklägerin sind enorm. Obwohl die Tat so lange zurück liegt hat sie weiterhin psychische Probleme", so das Gericht weiter.
Das Urteil ist nach beidseitiger Berufung noch nicht rechtskräftig.
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