Amtsgericht München: Betrunkener bedroht Mann mit Pistole - Bewährungsstrafe

Im Juni 2016 bedrohte ein betrunkener Mann einen Passanten mit einer Luftdruckpistole. Mit einem Trick konnte die Polizei den 49-Jährigen festnehmen. Im Dezember des letzten Jahres wurde er verurteilt.
von  AZ/ms
Bei der Festnahme hatte der Mann 1,6 Promille. Zuvor bedrohte er einen Passanten mit einer Luftdruckpistole. (Archiv-/ Symbolbild)
Bei der Festnahme hatte der Mann 1,6 Promille. Zuvor bedrohte er einen Passanten mit einer Luftdruckpistole. (Archiv-/ Symbolbild) © dpa/imago/AZ

München - Ein 49-jähriger Pole, der am 24. Juli 2016 Schrecken in der Lindwurmstraße verbreitete (AZ berichtete), ist inzwischen vorbestraft. Der betrunkene Mann hatte einen Flaschensammler mit einer Luftdruckpistole bedroht – ihm die Waffe sogar an den Kopf gehalten. Zwei Münchner hatten den Mann dann mit einem Trick in eine Kneipe gelockt und dann die Polizei gerufen. Mitte Dezember wurde der Täter dann zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und drei Wochen auf Bewährung verurteilt – wegen eines "fahrlässigen Vollrausches" wie das Amtsgericht München schreibt.

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Was war passiert?

Am besagten Tag im Juli des letzten Jahres war der Pole in einer S-Bahn auf der Stammstrecke unterwegs. Er hatte eine ungeladene erlaubnispflichtige Luftdruckpistole dabei und hantierte damit herum.

Zwei Stunden später eskalierte die Situation dann in der Lindwurmstraße. Der 49-Jährige packte einen Passanten am Hals und bedrohte ihn, indem er ihm die Waffe an den Kopf hielt. Der Unbekannte, ein Flaschensammler, konnte sich befreien und flüchtete über die Straße – der stark alkoholisierte Mann verfolgte ihn, holte ihn ein und schubste ihn zu Boden. Drei Männer, die sich in einem Lokal auf der gegenüberliegenden Straßenseite befanden, bekamen den Vorfall mit und eilten dem Flaschensammler zu Hilfe.

Danach boten die drei Männer dem Betrunkenen an, zusammen ein Bier zu trinken – gleichzeitig alarmierten sie die Polizei. Nach kurzer Zeit konnte die Polizei den Mann daraufhin festnehmen und die Waffe sicherstellen. Bei der Festnahme hatte der 49-Jährige einen Alkoholwert von 1,6 Promille.

Einen bis eineinhalb Liter Wodka

In der darauffolgenden Verhandlung vor dem Amtsgericht München, sprach der Mann von einem Filmriss. Er könne sich nicht erklären, woher er die Luftdruckpistole habe. "Die erste Sache, an die ich mich erinnern kann, ich bin aufgewacht und wusste nicht, wo ich bin. Nach kurzer Zeit wusste ich, dass ich eingesperrt bin", sagte er vor Gericht. "Ich habe einen Liter bis eineinhalb Liter Wodka getrunken und ganz wenig bis gar nichts gegessen. Ich bin 1,85 groß, mein letztes Gewicht lag bei 80 Kilogramm."

Ein Sachverständiger vor Gericht konnte nicht ausschließen, dass der Mann wegen seines Rausches schuldunfähig war. Am 19. Dezember verurteilte das Gericht den Polen wegen "fahrlässigen Vollrausches". Da er "Erfahrung im Umgang mit Alkohol (hatte), hätte er bei der Alkoholaufnahme damit rechnen können und müssen, dass er im Zustand der Alkoholisierung Straftaten begehen werde", so das Urteil. Und weiter: "Bei der Strafzumessung sprach zugunsten des Angeklagten, dass er sich als Erstverbüßer in dieser Sache mehrere Monate in Untersuchungshaft befand und die von ihm geführte Waffe nicht geladen war."

Insgesamt befand sich der Mann vier Monate und drei Wochen in Untersuchungshaft – die Strafe wurde mit der Urteilsverkündung verbüßt. Nach der Sitzung wurde er allerdings nicht entlassen, da gegen ihn ein Auslieferungshaftbefehl nach Polen vorlag.

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