Amtsgericht München: Ausfälliger Investmentmakler zu Geldstrafe verurteilt
München - Diese Weihnachtsfeier war doppelt teuer: Ein 30-Jähriger ist vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wegen Sachbeschädigung und Beleidung in drei Fällen (Aktenzeichen 812 Cs 261 Js 123487/18).
Zugetragen hatte sich alles am 12. Dezember des vergangenen Jahres. Der Investmentmakler hatte zusammen mit zwei Kollegen die offizielle Weihnachtsfeier der Firma in einer Tabledancebar im Bahnhofsviertel fortgesetzt. Es wurde ordentlich Champagner getrunken - am Ende stand eine Rechnung von mindestens 2.000 Euro. Bezahlen konnte der 30-Jährige diese aber nicht, das Tageslimit seiner Kreditkarte war erreicht. Dieser Umstand und die später gemessenen 2,71 Promille sorgten dann für die wenig weihnachtlichen Folgeerscheinungen.
"Was wollen die Wichser von mir"
Auf die Sperrung seiner Karte habe er ein wenig verärgert reagiert, sagte einer der mtifeiernden Arbeitskollegen aus. Wohl wahr: Der 30-Jährige trat gegen den Kühler eines vor der Bar geparkten Autos. Das hatte der Türsteher der benachbarten Spielhalle bemerkt und den Halter verständigt.
Als die Polizei anrückte um den Schaden aufzunehmen, wurde der Angeklagte dann ausfällig. "Was wollen die Wichser von mir", habe er gesagt, so die Beamten vor Gericht. Den Vernehmungsbeamten habe er zudem konsequent herablassend geduzt. Er habe ihn gefragt, ob er die von ihm in der Hand gehaltenen 2 Euro haben wolle. Im Anschluss an die Vernehmung habe er den Beamten mit den Worten "Das hast Du toll gemacht" gelobt. Der geschädigte Fahrzeughalter sagte aus, er habe gehört, wie der Angeklagte die Polizeibeamten als Affen und Wichser bezeichnet und gerufen habe: "Ihr seid ein Witz".
Angeklagter kann sich nicht erinnern
Der Investmentmakler selber eklärte in der Verhandlung, sich für sein Verhalten entschuldigen zu wollen, es sei arrogant gewesen. Er sei schockiert gewesen, als er durch seinen Anwalt erfahren habe, was in der Nacht passiert sei. Schon bei der eigentlichen Weihnachtsfeier seien deutlich mehr Flaschen Wein als Personen am Tisch gewesen. Auch im Club sei gut getrunken worden. Seine Erinnerung setze erst am nächsten Morgen wieder ein. Er glaube aber nicht, das Auto beschädigt zu haben.
Die Richterin glaubte das allerdings schon. "Der Schaden von 364,08 Euro am Pkw des Geschädigten ist nicht ganz unerheblich", so die Begründung. Es ist daher "nicht verständlich, wieso der Angeklagte angab, dass er eine Sachbeschädigung seinerseits ausschließen könne, 'da er so etwas nicht tue'".
Dass sich der 30-Jährige hinsichtlich der Beleidigungen geständig zeigte und sich schriftlich entschuldigt hatte, wertete das Gericht zugunsten des Mannes. Letzlich wurde er zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen (2 1/3 Monatsgehälter) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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