Amtsgericht München: Apple muss gefundenes iPhone nicht entsperren
Ein Mann findet ein iPhone, weil sich der Besitzer nicht meldet, geht das Eigentum an den Finder über. Doch nutzen kann er das Handy nicht: Apple entsperrt es nicht. Zu Recht, wie das Amtsgericht München urteilt.
München - Der Finder eines gesperrten Mobiltelefons hat keinen Anspruch auf die Freischaltung, auch nachdem er der Eigentümer geworden ist. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Geklagt hatte ein Mann aus Waghäusl, der 2016 im Stadtgraben ein iPhone gefunden hatte. Er brachte es ins Fundbüro und weil sich der Besitzer dort auch nach sechs Monaten nicht gemeldet hatte, ging das Eigentum rechtmäßig auf den Finder über. Doch nutzen konnte der Mann sein neues Handy nicht, es war gesperrt.
Er beantragte deshalb bei Apple die Freischaltung des Mobiltelefons, die Hotline-Mitarbeiterin weigerte sich aber ohne Angaben von Gründen, das iPhone freizuschalten. Daraufhin erhob der Kläger Klage beim Amtsgericht München auf Freischaltung des Handys.
Gericht: Finder hat gesperrtes Handy gefunden
Das Gericht wies die Klage allerdings ab. Der Finder habe zwar das Eigentum an dem Handy erworben, allerdings nur "ex nunc", urteilte die Richterin.
"Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Kläger Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn eben nicht nutzbaren iPhone erworben hat. Ein freigeschaltetes iPhone war zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand. Ein Anspruch auf Freischaltung des betreffenden Mobiltelefons würde hier auch erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, da nach Freischaltung ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre. Dies soll das Sperren des Mobiltelefons jedoch gerade verhindern. Dies insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass hier nicht geklärt ist, wann, wo und unter welchen Umständen das Mobiltelefon dem ursprünglichen Eigentümer abhandengekommen ist“, so das Urteil.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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