Amtsgericht München: Abschleppkosten von 314 Euro angemessen
München - München ist nicht nur beim Wohnen teuer, auch abgeschleppt zu werden kann den Geldbeutel mächtig belasten. Das Münchner Amtsgericht hat nun in einem Urteil entschieden, dass 314,74 Euro für einen Abschleppvorgang angemessen sind (Aktenzeichen 472 C 8222/18).
Ein Abschleppunternehmen hatte am 28. März vergangenen Jahres das Auto einer Münchnerin abgeschleppt, weil diese am Olympiaturm auf dem privaten Außenstellplatz verbotenerweise geparkt hatte. Das absolute Halteverbot dort ist mit Schildern klar geregelt - mit dem Zusatz, bei Zuwiderhandlung abzuschleppen. Eine klare Rechtslage also, doch es entwickelte sich ein Streit um die Rechnung.
Auto abgeschleppt - trotz Polizei
Folgendes hatte sich zugetragen: Die Abschleppfirma wurde am Abend gerufen, um den Polo von dem Privatparkplatz abzuschleppen. Die Aktion dauerte fast zwei Stunden. Zunächst wurde ein Landrover Defender eingesetzt, der den Polo halb aus dem Stellplatz zog, bis der Abschleppwagen erschien.
In der Zwischenzeit war die Frau allerdings zu ihrem Auto zurückgekehrt. Weil sie mit der Aktion nicht einverstanden war, setzte sie sich in ihr Auto - und rief die Polizei. Die Beamten ließen das Abschleppunternehmen allerdings nach längerer Erörterung der Situation gewähren.
Insgesamt 635 Euro gefordert
Da die Polo-Fahrerin nicht bereit war, die für die Anfahrt geforderten 330 Euro in bar zu zahlen, schleppte das Unternehmen den VW zu einer Verwahrstelle. Dort stand das Auto zwei Tage. Erst, als die Beklagte beim Amtsgericht 635 Euro hinterlegt hatte, wurde ihr Auto wieder herausgegeben.
Der hohe Preis setze sich aus verschiedenen Posten zusammen: der Abschleppdauer von 2,5 Stunden, einem Zuschlag für einen Einsatz außerhalb der Öffnungszeiten, Zusatzkosten für den Einsatz eines Radrollers, zwei Tage Standgebühren und den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Außerdem seien die Kosten auch deswegen höher als üblich, da die Beklagte den Abschleppvorgang mutwillig verlängert habe, indem sie sich ins Auto gesetzt und die Polizei gerufen hatte.
Gericht gibt Abschleppfirma teilweise Recht
Die Polo-Fahrerin wiederum fand die Summe viel zu hoch. In der Verhandlung gab das Gericht der Abschleppfirma Recht - wenn auch nur teilweise. Denn auch der Richter fand die Summe insgesamt zu hoch.
Im Urteil heißt es: "Nach den bislang beim AG München seit 2015 eingeholten Sachverständigengutachten zu Abschleppkosten hat das Gericht den verfestigten Eindruck gewonnen, dass es in München keinen richtigen Markt mit einer hinreichenden Anzahl von Markteilnehmern gibt, bei dem sich ein Marktpreis ermitteln lässt, der den ortsüblichen Preis für die Abschleppmaßnahme samt ersatzfähiger Vorbereitungsmaßnahmen widerspiegelt. Das Gericht konnte eine Schätzung vornehmen und hält daher für den [...] Fremdabschleppvorgang einen Grundbetrag von € 230,- netto zuzüglich eines Zuschlages von 15% für Sonn- und Nachtarbeit und zuzüglich 19% Mehrwertsteuer zuzüglich nicht bestrittene Standgebühren für den Pkw der Beklagten in Höhe von weiteren € 30,- für 2 Tage für ersatzfähig, so dass der von der Klägerin zu fordernde Betrag insgesamt € 344,75 (€ 314,75 + 30 €) beträgt."
Das Urteil ist rechtskräftig.
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