Amtsgericht: Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt

Ein Mann ist durch ein offenes Fenster in eine Wohnung eingebrochen. DNA-Spuren haben ihn überführt – nun ist er verurteilt worden.
von  AZ
Im September 2021 ist ein 37-Jähriger durch ein Fenster in eine Wohnung eingebrochen - jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild)
Im September 2021 ist ein 37-Jähriger durch ein Fenster in eine Wohnung eingebrochen - jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild) © az

München - Für potenzielle Einbrecher gelten gekippte Wohnungsfenster als gute Möglichkeit, um sich (verhältnismäßig) unbemerkt Zutritt zu fremden Wohnungen zu verschaffen. Eben so eine Möglichkeit nutzte Mitte September 2021 auch ein 37-Jähriger in München. Jetzt hat ihn das Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Täter hat sich erst gewaschen und dann 150 Euro gestohlen

Wie das Amtsgericht München mitteilt, war der Angeklagte an einem Tag im September 2021 gegen 9.30 Uhr durch ein gekipptes Fenster in eine Wohnung im Erdgeschoss eingebrochen. Dort begab er sich ins Bad, um sich zu waschen. Seine eigene, verschmutzte Hose zog er aus und tauschte sie gegen eine saubere Jeans der Wohnungsbesitzerin. Daraufhin entwendete er 150 Euro aus einem Rucksack, bevor er die Wohnung schließlich wieder verließ.

Nach Aussagen der Wohnungsbesitzerin hielt sie sich den gesamten Zeitraum über im ersten Stock der Wohnung auf ohne allerdings etwas gesehen oder anderweitig bemerkt zu haben. Erst als sie zum Einkaufen aufbrechen wollte, bemerkte sie, dass etwas nicht stimmte. 

DNA-Spuren haben Einbrecher überführt

Der Angeklagte gab in der Hauptverhandlung an, sich an die Tat nicht mehr erinnern zu können, da er stark betrunken gewesen sei. Eigenen Angaben zu Folge konsumiert er täglich eine Flasche Wodka, sowie zwei Flaschen Bier. DNA-Spuren an der zurückgelassenen Hose und Fingerabdrücke am Fenster haben ihn schließlich trotzdem überführt. 

Opfer hat mit Folgen zu kämpfen

Die starke Alkoholisierung wertete das zuständige Schöffengericht in seiner Urteilsbegründung als strafmindernd, betonte aber zugleich die einschlägige Vorbestrafung des Täters, sowie die Folgen, wie etwa ein Gefühl von Unsicherheit in der eigenen Wohnung, mit denen das Opfer in Folge des Einbruchs zu kämpfen hat. 

Das Urteil ist rechtskräftig. 

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