Amtgericht München: Kalbsleber als Obst bezahlt - Hohe Geldstrafe für Kaufmann
Weil er teure Kalbsleber umgepackt und als billiges Obst an der SB-Kasse ausgegeben hat, wurde ein 58-Jähriger zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Sein Motiv bleibt rätselhaft.
München - Sparen macht nicht immer reich - schon gar nicht, wenn man es illegal erreichen will. Ein 58-jähriger Kaufmann ist vom Amtsgericht München wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu je 800 Euro verurteilt worden, insgesamt also 208.000 Euro. Was war dem Mann zur Last gelegt worden?
Kalbsleber ist kein Obst
Der 58-Jährige war im Dezember des vergangenen Jahres in einem Supermarkt in Haidhausen festgehalten worden, nachdem er unmittelbar zuvor bereits zum vierten Mal in dem Monat Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt und diese dann an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt abgewogen und zu dem günstigeren Preis bezahlt hatte. Die Kalbslebern hatten jeweils einen Wert von 13 bis 47 Euro.
Nicht die erste Straftat
Der Kaufmann war schon vorher öfter mit dem Gesetz in Konflikt geraten, saß sogar fast zwei Jahre im Gefängnis. 2011 musste er eine Geldstrafe bezahlen, damals hatte er eine Tonerkassette gestohlen. 2013 dann verurteilte ihn ein Gericht wegen Steuerhinterziehung nach gut elfmonatiger Untersuchungshaft zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 440.000 Euro - der 58-Jährige hatte dem Fiskus ausländische Konten verschwiegen. Doch das scherte den Mann offenbar nicht: Bei der nachfolgenden Steuerveranlagung täuschte er einen ausländischen Wohnsitz vor. Die Bewährung wurde widerrufen, der Mann musste für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.
Richter: "Nicht unerhebliche kriminelle Energie"
Nun also musste sich der Mann erneut vor Gericht verantworten. In der Verhandlung legte er ein Geständnis ab - ein Motiv aber nannte er nicht. Der zuständige Richter verhängte eine hohe Geldstrafe: "Zu Gunsten des Angeklagten konnte sein Geständnis gewertet werden sowie der relativ geringe Wert der Diebstahlsbeute. Zu Gunsten des Angeklagten konnte auch gewertet werden, dass sich der Angeklagte in dieser Sache seit dem 09.12.2017 in Untersuchungshaft befunden hat. Dem gegenüber war zu Lasten des Angeklagten zu werten, dass sein Bundeszentralregister bereits 3 Voreintragungen wegen Vermögensdelikten aufweist und er wegen Steuerhinterziehung bereits zweimal Freiheitsstrafen verbüßt hat und er erst (…) 2017 aus der Strafhaft entlassen worden war. Zu Lasten des Angeklagten war auch seine von nicht unerheblicher krimineller Energie getragene Vorgehensweise zu berücksichtigen."
Monatseinkommen von über 20.000 Euro
Zur Berechnung des Tagessatzes legte der Richter monatliche Einkünfte des Verurteilten von mindestens 24.000 Euro zugunde. Warum der Mann bei einem solch hohen monatlichen Einkommen die Kalbsleber nicht einfach normal bezahlen wollte, wird wohl sein Geheimnis bleiben.
Das Urteil (Aktenzeichen 864 Ds 238 Js 223135/17) ist rechtskräftig.
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