Ampel erschlägt Schülerin: Todesfahrer geht in den Knast

München - An den Folgen seiner "Dummheit" haben viele zu leiden. Hans C. (22, Name geändert) war nach einer Silvesterparty betrunken und trotzdem ins Auto gestiegen. Er kam nicht weit. An einer Kreuzung in Unterföhring rammte der BMW-Fahrer einen Ampelmasten. Trümmerteile trafen eine Passantin (17) am Kopf. Sie starb noch am Unfallort.
Hans C. wurde im November wegen fahrlässiger Tötung zu 21 Monaten Haft und vier Jahren Fahrverbot verurteilt. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft gingen gegen das Urteil in Berufung.
Das war in der Silversternacht 2016 geschehen: Hans C. hatte auf einer Party mit Freunden reichlich gebechert – Bacardi, Whiskey-Cola, Sekt und Schnaps. Noch eine knappe Stunde nach dem Unfall ergab eine Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 1,63 Promille.
Trotzdem stieg er ins Auto. An einer Kreuzung auf der Münchner Straße fuhr er mit durchdrehenden Reifen an, das Heck seines Wagens brach aus und er rammte beinahe ungebremst den relativ schmalen Ampelmast. Der Mast knickte um und brach. Die 17-jährige Schülerin – auch sie kam gerade von einer Silvesterparty – stand zur falschen Zeit am falschen Ort. Sie wurde getroffen, erlitt ein Schädelhirntrauma.
Immer wieder hat Hans C. versucht, sich zu entschuldigen. Zwei Briefe hat er an die Eltern des Unfallopfers geschrieben, in der ersten Verhandlung im November um Vergebung gebeten. Auch in der Berufungsverhandlung am Dienstag macht er einen neuen Anlauf, spricht von seiner "Dummheit".
Der Angeklagte kämpft mit den Tränen
Es ist ein hochemotionaler Moment. Hans C. ringt um die richtigen Worte. Man sieht, wie er mit den Tränen kämpft. Seinen Eltern als Zuhörer, aber auch der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin im Saal sitzt, geht es nicht anders. "Ich wollte das nicht", sagt Hans C. endlich.
Man nimmt ihm die Reue ab. Eine Polizistin berichtet, dass er in der Unfallnacht einen "weinerlichen, aufgelösten" Eindruck auf sie machte. "Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll", habe er ständig erklärt. Die Polizisten entschlossen sich, den Unfallfahrer zunächst in die Psychiatrie zu bringen. Man befürchtete einen Selbstmordversuch.
In der Berufungsverhandlung erklärt Hans C., dass er den Autoschlüssel in der Silvesternacht sogar an seine Freunde abgegeben hatte. Weil er fahruntüchtig war.
Renate Baßler, die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer am Landgericht, warnt daraufhin den Angeklagten. Sollte ein Zeuge von der Party bestätigen, dass sich Hans C. unter dem Vorwand, seine Bettwäsche aus dem Auto zu holen, den Autoschlüssel wiedergeben ließ, könnte eine höhere Strafe als 21 Monate Haft herauskommen. Weil er dann sogar Hindernisse überwinden musste, um sich betrunken ans Steuer zu setzen.
Hans C. zieht daraufhin – wie auch die Ankläger – seine Berufung zurück. Die Haftstrafe ist damit rechtskräftig. Baßlers Kommentar: "Eine gute Entscheidung."