Amoklauf-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt

Im Prozess gegen den Verkäufer der Tatwaffe für den Münchner Amoklauf ist ein Befangenheitsantrag gegen Richter Frank Zimmer und seine Beisitzer abgelehnt worden.
dpa |
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Der Vorsitzende Richter Frank Zimmer.
Sven Hoppe/dpa Der Vorsitzende Richter Frank Zimmer.

München - Der Antrag sei als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte Zimmer am Donnerstag vor der Fortsetzung der Verhandlung vor dem Landgericht München I mit.

Nebenklageanwalt Yavuz Narin hatte den Antrag am ersten Prozesstag gestellt und den Richtern Rechtsverstöße vorgeworfen. Einige Nebenkläger hätten spät und teils unvollständig Akteneinsicht erhalten, Opfer-Angehörige seien zu Unrecht nicht als Nebenkläger anerkannt worden, begründete Narin seinen Antrag. Die meisten Nebenkläger hatten sich dem Antrag angeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Philipp K. im Zusammenhang mit dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufszentrum vor gut einem Jahr fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Er soll mit Waffen gehandelt, dem Amokschützen David S. eine Pistole sowie mindestens 450 Schuss Munition verkauft und damit den Amoklauf mit neun Todesopfern erst möglich gemacht haben. Zum Prozessauftakt hatte K. den Waffenverkauf gestanden, aber betont, er habe nichts von den Plänen des Amokschützen gewusst.

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