„Amoklauf ohne Waffen“ - Schweizer Schläger-Kid gesteht
MÜNCHEN - Schweizer Schüler Benji D. (18) hat einen neuen Anwalt und räumt die Tat ein – er bereut, dass fünf Menschen schwer verletzt wurden. "Mein Mandant hatte niemals die Absicht einen Menschen umzubringen", sagt Steffen Ufer im AZ-Interview.
Wende im Prozess gegen die drei Schweizer Schläger: Benji D. (18) hat auf Anraten seines neuen Anwalts Steffen Ufer vor der Münchner Jugendkammer ein Geständnis abgelegt: „Danach haben wir uns umgezogen, damit uns keiner wiedererkennt.“ Er gab zu, dass er mit Mike B. (18) und Ivan D. am 30. Juni 2009 die Tat begangen hat. Fünf Menschen wurden rund um den Sendlinger-Tor-Platz teils schwer verletzt. Er entschuldigte sich bei Opfer Wolfgang O. (45), dessen Kopf regelrecht zertrümmert worden ist.
AZ: Seit wann haben Sie das Mandat?
STEFFEN UFER: Vor zwei Wochen kamen die Eltern von Benji auf mich zu. Ich bin jetzt Wahlverteidiger. Meinen Vorgänger habe ich darüber per Fax informiert.
Was lief bis jetzt falsch im Prozess?
Alles. Es war ein völliger Unsinn, dass die drei Jugendlichen von ihren Anwälten zum Schweigen verdonnert wurden.
Es heißt doch: Schweigen ist Gold, reden ist Silber?
Das gilt nicht in einem Jugendstrafprozess. So geht man in einem Mafia-Prozess vor. Hier geht es doch darum, dass die jugendlichen Angeklagten Einsicht zeigen, ihre Tat bereuen. Nur so können sie das Gericht überzeugen, indem sie sich öffnen und zeigen, wer sie wirklich sind. Ein Geständnis wirkt sich strafmildernd aus.
Hat Ihr Mandant Fußtritte gegen den Kopf verteilt?
Es war ein Amoklauf ohne Waffen. Aber es liegt keine Tötungsabsicht vor. Mein Mandant gibt zu, dass er mitgemacht hat. Er hat auch getreten. Aber nie gegen den Kopf, sondern irgendwo im Bereich des Oberbauchs.
Wie kam es zur Tat?
Mein Mandant war auf Klassenfahrt in München. Die Angeklagten haben Alkohol und Drogen konsumiert. Der Mittäter Mike hatte seine Geldbörse verloren und ist dann regelrecht ausgerastet. Mike soll im Nußbaumpark mit der Faust auf das erste Opfer eingeschlagen haben. Im Rahmen der Gruppendynamik ist dann das Ganze passiert.
Ihrem Mandanten wird versuchter Mord vorgeworfen. Können Sie den schweren Vorwurf entkräften?
Der Vorwurf Körperverletzung ist klar erkennbar. Aber ein Tötungsdelikt sehe ich hier nicht. Mein Mandant hatte niemals die Absicht einen Menschen umzubringen.
War Ihr Mandant bei allen Übergriffen auf Passanten dabei?
Mein Mandant ist dann im Verlauf der Übergriffe weg von der Gruppe. Das war der Fall zwei.
Das ist der schwerste Vorwurf der Anklage. Wolfgang O. wurde regelrecht der Kopf zertrümmert. Tut es Ihrem Mandanten leid?
Er bereut zutiefst. Durch eine Geldzahlung wollen wir einen Täter-Opfer-Ausgleich schaffen.
Interview: th
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