Ambulanter Pflegedienst: Inhaber wegen Betrugs verurteilt

Der Mann hatte nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt. Dafür gibt es vom Münchner Landgericht zwei Jahre auf Bewährung.
von  John Schneider
Der Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes wurde wegen mehrfachen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild)
Der Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes wurde wegen mehrfachen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

München - Sein voll umfängliches Geständnis erspart ihm Schlimmeres: Ein 55-Jähriger ist am Freitag vom Landgericht wegen Betruges in 44 Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Knapp 900.000 Euro Schaden

Der 55-Jährige hatte im Prozess zugegeben, dass er als Inhaber und zeitweise als Pflegedienstleiter eines Münchner Pflegedienstes für ambulante und Intensivpflege-Patienten zwischen September 2014 und April 2016 Pflegekräfte eingesetzt hatte, die nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen der Krankenkassen entsprachen. Der Schaden durch den Betrug beläuft sich auf knapp 900.000 Euro.

Der Dienstplan des Pflegedienstes existierte offenbar in zwei Ausführungen - einmal der offizielle mit ausreichend qualifiziertem Personal und einmal der interne mit den tatsächlich eingesetzten Pflegekräften. Die Ermittler fanden bei einer Durchsuchung diesen zweiten, internen Dienstplan im Mülleimer.

Patienten und Angehörige meldeten keine Mängel

Zugunsten des Angeklagten spricht, so das Gericht, dass die Krankenkassen unterschiedliche Anforderungen stellen, dass er seine Pflegekräfte in Fortbildungen schickte, dass diese Pflegekräfte zwar teilweise ausländische Qualifikationen vorwiesen, diese aber in Deutschland nicht anerkannt waren. Und dass es seitens der Patienten oder ihrer Angehörigen keine Beschwerden über die Pflege gegeben habe.

Außerdem will sich der Mann um Wiedergutmachung bemühen. Er hat inzwischen beruflich umgesattelt und arbeitet unter anderem in der Gastronomie.

Geständnis wirkte strafmildernd

Die Prozessbeteiligten hatten sich beim Auftakt bereits auf das Strafmaß von 21 bis 24 Monate Haft auf Bewährung bei einem Geständnis einigen können. Damit habe der Angeklagte dem Gericht eine jahrelange Beweisaufnahme erspart. Auch das war zu seinen Gunsten zu werten.

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