Am Halsgrat die Zähne ausgebissen: Gast klagt

2805 Euro kostete die neue Brücke beim Zahnarzt. Muss der Wirt zahlen, sagt der Kläger. Blitzt damit aber vor Gericht ab.
John Schneider |
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München Ein Nackensteak vom Halsgrat hatte sich ein 63-jähriger Mann aus Geretsried in einer Gaststätte bei Schäftlarn bestellt. Das bestellte Fleisch kam und der hungrige Gast biss herzhaft zu. Mit fatalen Folgen für seine Zähne. Der 63-Jährige hatte auf ein Stück Knochen gebissen und damit Teile seiner Brücke ruiniert.

Dafür muss der Wirt zahlen, fand der Gast. 2805,78 kosteten die Reparaturarbeiten am Gebiss. Doch der Wirt weigerte sich. Und wurde verklagt.

Die Betreiber der Gaststätte hätten die Pflicht, ein Steak vor dem Zubereiten auf Knochenstücke hin zu untersuchen. Man müsse nicht damit rechnen, dass ein Stück Halsgrat Knochenstücke enthalte, so die Argumentation des Klägers. Doch damit konnte er sich nicht durchsetzen. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Der Mann muss seine neue Zahnbrücke selbst bezahlen.

Den Sicherheitserwartungen der Verbraucher seien durch die natürliche Beschaffenheit von Lebensmitteln Grenzen gesetzt, findet das Amtsgericht. In diesem Fall habe der Kläger nicht erwarten können, dass das Steak tatsächlich nicht doch noch Knochenreste aufweisen würde. In einem ähnlichen Fall – ein Kunde hatte sich an einem Kirschkern im Streuselkuchen die Zähne ausgebissen – hatte der Bundesgerichtshof ebenfalls dem Bäcker Recht gegeben.

Anders wäre dies allenfalls dann zu beurteilen, wenn die Wirtsleute ihr Gericht ausdrücklich als „knochenfrei“ angepriesen hätten, was jedoch nicht der Fall gewesen war.

Das Gericht wörtlich: „Letztlich hat sich bei der Beschädigung des Gebisses des Klägers bedauerlicherweise das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, welches nie gänzlich vermieden werden kann.“

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