Am Blomberg: Biker rast in Weidezaun

Der 28-Jährige bricht sich dabei die Schulter. Jetzt verklagt er einen Bergbauern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Richter schlagen einen Vergleich vor.
Torsten Huber |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München/Bad Tölz - Der 1248 Meter hohe Blomberg bei Bad Tölz ist ein beliebtes Ausflugsziel. Hier haben nicht nur Wanderer ihren Spaß. Auch Mountain-Biker suchen hier den Kick. Für Kfz-Mechaniker Christian Sch. (28) endet die Down-Hill-Fahrt am 3. Juli 2010 mit gebrochener Schulter im Rettungshubschrauber. Er kracht bei der Abfahrt in einen Viehweidezaun. „Der war einfach über den Weg gespannt. Ich habe ihn zu spät gesehen.

Ein entsprechendes Warnschild habe ich auch nicht sehen können“, sagt Christian Sch., der den Bergbauern auf rund 10000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Gestern ist der Fall in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München verhandelt worden.

In der Früh machte sich damals Christian Sch., der 25-Radl-Minuten vom Blomberg entfernt wohnt, auf den Weg. Die Abfahrt geht über die Waldherr-Alm. Ein teils steiler und felsiger Weg. Christian Sch. hat sich das Bike erst vor ein paar Wochen für 3200 Euro gekauft.

Bremsen, Reifenprofil – technisch alles in einem optimalen Zustand. Er düst durch ein Waldstück. Gleich nach der Lichtung taucht plötzlich der Stacheldrahtzaun vor ihm auf. Für Wanderer ist im Zaun eine Art Tür angebracht. Damit niemand über den Zaun klettern musst. Christian Sch. erinnert sich: „Das ging alles so schnell. Ich konnte nicht mehr bremsen. Ich flog über den Zaun.“ Zum Glück ist ein Wanderer in der Nähe, der hilft.

Der Biker ist an der rechten Schulter operiert worden. Ihm wird eine Eisenplatte – inzwischen wieder entfernt – eingenäht. Das Radl ist Schrott. In erster Instanz werden ihm 3500 Euro zugesprochen. Der Biker habe auch Schuld, weil der Bauer ein Warnschild angebracht hat. Heute ist das Biken dort verboten. Das OLG schlägt einen Vergleich vor: Der Biker bekommt nochmal 1500 Euro mehr. Damit sei alles abgegolten. Der Versicherungs-Anwalt hat sich Bedenkzeit erbeten.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.