Am Airport: Kleines Foto, großer Ärger

München Seine Klage hat er wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit zurückgezogen. Trotzdem wirkt Stefan Weisshappel (40) nach der Verhandlung keineswegs deprimiert. „Ich wollte das geklärt haben“, sagt er.
Dieser Wunsch wurde ihm erfüllt. Das Verwaltungsgericht beschied dem 40-Jährigen, dass er den Anweisungen des Sicherheitspersonals folgen müsse, wenn er fliegen will. Auch wenn das heißt, dass er ein Foto verliert.
Das war geschehen: Weisshappel, der ein Beratungsbüro für und in der Ukraine betreibt, wollte im Januar vom Flughafen München nach Kiew fliegen. Mit im Handgepäck seine Kamera. An der Sicherheitskontrolle verlangte ein Mitarbeiter, dass der Ukraine-Passagier einen Funktionstest mit der Kamera machen muss.
„Aber der Speicher war voll.“ Weisshappel wollte nicht riskieren, ein für ihn wichtiges Urlaubsbild zu verlieren. „Auch ein einziges Foto ist schützenswert“, argumentierte er.
Die Sicherheitsleute bestanden aber auf dem Test. Sein Vorschlag, die Kamera einem so genannten Sprengstoffwischtest zu unterziehen, wurde kategorisch abgelehnt. „Am Ende boten sie mir an, dass ich die Kamera einchecken könne.“ Das wollte er aber nicht. So flog der Flieger ohne Weisshappel.
Vor dem Verwaltungsgericht blitzte der Kamera-Mann mit seiner Klage nun ab: Das öffentliche Interesse an einem sicheren Flug überwiege den persönlichen Wunsch nach dem Foto. Bei weitem. Fazit der Richterin: „Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.“
Weisshappel nahm’s sportlich. Eine Konsequenz hat er bereits gezogen: „Ich fliege nur noch von Memmingen.“