Alte Damen ausgenommen: Hehler verurteilt
München - Die Haupttäter sind auf der Flucht, doch einen 19-jährigen Münchner erwischte die Polizei. Der türkischstämmige Mann gestand vor Gericht, dass er als „Abholer“ an Trick-Betrügereien beteiligt war. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen zweifacher Hehlerei zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. In das Urteil floss eine Verurteilung von 2014 ein. Ihm droht laut Amtsgericht wegen seiner Vorstrafen auch die Abschiebung in die Türkei.
Der Verurteilte nahm in zwei Fällen Geld und Wertgegenstände an sich, wovon er wusste, dass es sich um Beute handelt, die Freunde von ihm zuvor bei betagten Seniorinnen ergaunert hatten.
Einer der beiden Fälle: Am 9. Januar meldete sich einer der Freunde des Münchners telefonisch bei einer älteren Münchnerin. Der Anrufer gab sich als Kripo-Beamter aus.
Der angebliche BKA-Beamte schwindelte der alten Dame vor, dass derzeit in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eingebrochen werde und sie als nächstes Opfer auf einer Liste der Einbrecher stehen würde. Sie solle alle Wertgegenstände, die sie dahatte, zusammenpacken und in einer Handtasche vor ihre Haustür stellen. Was die Frau dann auch tat.
In der Tasche befanden sich unter anderem 1500 Euro Bargeld, zwei Halsketten, eine goldene Uhr, zwei Eheringe und etwa 10 weitere Ringe im Wert von 1200 Euro. Der Anrufer verständigte nun den Münchener, dieser fuhr zu der Wohnung und leerte die vor der Haustür stehende Handtasche.
Der Abholer veräußerte nun plangemäß den Schmuck und überwies an seine Hintermänner 1300 und 2000 Euro. Er selbst wurde für diesen Tatbeitrag mit 500 Euro bezahlt.
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