Alkoholverbot: „Wir sind doch keine Kneipe!“

"Immer mehr Jugendliche mit Schnaps in der Hand": Ab dem 11. Dezember darf auch in der S-Bahn kein Alkohol mehr getrunken werden – auf dem Bahnsteig allerdings schon.
von  Willi Bock
Die Bahn macht Trinkern Beine: Mit diesem Plakat wird ab Dezember über das Alkoholverbot in der Münchner S-Bahn informiert.
Die Bahn macht Trinkern Beine: Mit diesem Plakat wird ab Dezember über das Alkoholverbot in der Münchner S-Bahn informiert. © DB

MÜNCHEN - Die MVG macht es seit zwei Jahren vor – und jetzt zieht auch die S-Bahn auf Drängen vieler Kunden nach: Mit dem Fahrplanwechsel am 11. Dezember darf in den Münchner S-Bahnen kein Alkohol mehr getrunken werden. „Wir sind doch keine Kneipe“, sagt S-Bahnchef Bernhard Weisser. München hat damit nach Berlin, Stuttgart und Hamburg das vierte S-Bahn-System, wo in den Zügen nicht getrunken werden darf.

Für die übrige Bahn gilt das nicht. Gerade an den Wochenenden werde das Problem rund um den Ostbahnhof immer größer. „Man sieht immer mehr Jugendliche in der Öffentlichkeit mit der Sekt- oder Schnapsflasche in der Hand“, sagt Bernhard Weisser: „Und diejenigen, die öffentlich trinken, werden als aggressiv und bedrohlich wahrgenommen.“ Die Züge würden dadurch verwahrlost wirken. Noch sei die Situation „nicht kritisch“, aber die Servicekräfte hätten immer häufiger Probleme mit Betrunkenen. Deshalb das „Alkoholkonsumverbot“. Das bedeutet: Ab dem 11. Dezember darf in den Münchner S-Bahnen auf der ganzen Strecke kein Alkohol getrunken werden.

Das gilt nicht für die S-Bahnhöfe und S-Bahnsteige. Das ist Bahn-Logik: Die gehören nicht der S-Bahn, sondern dem DB-Service. Es gilt auch nicht für die andere Züge. Flaschen dürfen transportiert werden (wenn man beispielsweise vom Einkauf kommt oder zu einer Feier fährt). Das bedeutet auch: Wer auf dem Bahnsteig den letzten Schluck aus der Pulle nimmt und die Flasche dann verschließt, der bekommt keine Probleme. Man darf betrunken weiterhin mit der S-Bahn fahren. Weisser: „Wir wollen ja keine Fahrten von der Bahn wieder aufs Auto verlegen.“ Wer erwischt wird beim Trinken, der bekommt erst eine Ermahnung; wenn er lästig wird und andere stört, kann er aus dem Zug geworfen werden. Geldstrafen sind (bislang) nicht vorgesehen.

Übrigens: Die offene Cola wird nicht automatisch auf Alkoholbeigaben untersucht. Die S-Bahn wird vorher eine Info-Kampagne starten. Bei der MVG gilt seit Februar 2009 ein Alkoholverbot in den Bahnhöfen und in U-Bahn, Tram und Bus. „Bisher hat sich das bewährt“, so die Sprecherin Bettina Hess: „Die große Mehrzahl ist einsichtig, und größere Auseinandersetzungen hat es deswegen nicht gegeben.“

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.