Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt

Ab Mittwoch gilt in weiten Teilen der Münchner Innenstadt wieder ein Alkoholverbot. Die Details.
von  AZ
In der Innenstadt gilt ab Mittwoch ein Alkoholverbot.
In der Innenstadt gilt ab Mittwoch ein Alkoholverbot. © Sachelle Babbar/imago

München - Die Stadt wird zur alkoholfreien Zone - zumindest ein Teil. Ab Mittwoch (8.12.)  gilt in der Fußgängerzone sowie auf dem Viktualienmarkt täglich von 11 bis 23 Uhr ein Alkoholkonsumverbot.

Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter jetzt beschlossen. An Silvester und Neujahr gilt das Verbot zudem durchgehend von 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr.

Alkoholverbot an Silvester ganztägig

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD): "Es wäre absolut unverständlich, einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen. Deshalb haben wir jetzt in enger Abstimmung mit der Polizei für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen."

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits Ende der vergangenen Woche angekündigt, dass er Kommunen die Möglichkeit geben will, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.

München hat diesen Schritt nun vollzogen. Die Einhaltung wird die Polizei kontrollieren, bei Missachtung drohen Geldstrafen.

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