Algarve-Mord: Lebenslange Haftstrafe

Wegen Mordes an seiner Ex-Geliebten und der gemeinsamen Tochter muss ein 45-jähriger Münchner lebenslang in Haft. Das entschied das Landgericht München.
dapd |
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Lebenslängliche Haftstrafe für den Algarve-Mörder: Auch eine Freilassung nach 15 Jahren wurde ausgeschlossen
dpa Lebenslängliche Haftstrafe für den Algarve-Mörder: Auch eine Freilassung nach 15 Jahren wurde ausgeschlossen

 

München - Wegen des Mordes an seiner Ex-Geliebten und der gemeinsamen Tochter an der portugiesischen Algarve-Küste ist ein 45-jähriger Münchner zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München stellte am Montag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wurde eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. „Die Kammer ist ohne jeden Zweifel davon überzeugt, dass der Angeklagte sowohl die Frau als auch das gemeinsame Kind getötet hat“, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Höhne in seiner Urteilsbegründung.

Demnach hatte der gelernte Fluggerätebauer den Doppelmord während eines Portugalurlaubs im Juli 2010 begangen. Er ertränkte nach Überzeugung des Gerichts seine ehemalige Geliebte aus Habgier im Meer, um keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen zu müssen. Außerdem wollte er die Affäre mit der aus Angola stammenden Frau vor seiner langjährigen Lebensgefährtin verheimlichen. „Der Angeklagte sah die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin gefährdet. Um diese Gefährdung zu beseitigen, musste erst seine Geliebte beseitigt werden“, sagte Höhne.

Richter hat keine Zweifel an Glaubwürdigkeit der Zeugen

Die gemeinsame Tochter hatte während des Mordes an ihrer Mutter am Strand gespielt. Wie genau das Kleinkind starb, konnte nicht mehr eindeutig geklärt werden. Das Mädchen war zuletzt am Tattag am Strand gesehen worden. Fischer fanden die Leiche Monate später zwischen den Klippen.

Die Kammer folgte mit ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. „Trotz umfangreicher Beweisaufnahme sprechen die Beweise nicht für eine Täterschaft meines Mandanten. Er ist also freizusprechen“, sagte Anwalt Sascha Petzold in seinem Plädoyer. Auch äußerte er erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit der einheimischen Zeugen, die die Ereignisse an der Algarve beobachtet hatten. Dagegen sagte Höhne, es bestünden „keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen. Sie zeigten keinerlei Belastungseifer“.


„Zynisches“ letztes Wort

In einem an Zahlen und Statistiken reichen Vortrag wollte Petzold zudem den Nachweis führen, sein Mandant sei als Mörder des kleinen Mädchens auszuschließen. Hierzu erklärte der Vorsitzende Richter: „Wie der Verteidiger auf die Idee kommt, der Angeklagte sei aufgrund von Gutachten als Täter auszuschließen, bleibt sein Geheimnis.“

In seinem letzten Wort, in dem sich der Angeklagte erstmals zu dem Tatvorwurf geäußert hatte, erklärte er unter Tränen: „Ich wäre niemals fähig, einem Menschen, den ich von Herzen geliebt habe, so etwas anzutun.“ Höhne sagte dazu, vor dem Hintergrund der Beweise „können diese Worte nur als zynisch bezeichnet werden“. Der Angeklagte habe die im Gerichtssaal Anwesenden mit seinen Worten „gequält“. Das Urteil und seine Begründung nahm der Mann gefasst und mit gelegentlichem Kopfschütteln zur Kenntnis.

Anwalt Petzold hatte bereits vor der Entscheidung angekündigt, im Falle einer Verurteilung in Revision zu gehen.

 

 

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