Airbnb-Urteil: Neue Hoffnung in Sachen Zweckentfremdung?

Nach einem Urteil gegen Airbnb erhalten die Steuerbehörden die Daten der Vermieter, die ihre Wohnungen auf der Online-Buchungsplattform anbieten. Airbnb muss die Daten auch den Städten zur Verfügung stellen, fordert die SPD/Volt-Fraktion im Stadtrat.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hamburg ist es gelungen, den Konzern Airnbn letztinstanzlich dazu zu verpflichten, die Vermieterdaten an die Steuerbehörden herauszugeben. (Symbolbild)
Hamburg ist es gelungen, den Konzern Airnbn letztinstanzlich dazu zu verpflichten, die Vermieterdaten an die Steuerbehörden herauszugeben. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

München - Der Europa-Sitz von Airbnb befindet sich in Irland - und dort haben die Richter in letzter Instanz entschieden, dass das Unternehmen verpflichtet ist, der Hamburger Steuerfahndung Vermieterdaten zu übermitteln.

Wer seine Wohnung an Touristen vermietet und die Einnahmen daraus nicht versteuert hat, der muss in Zukunft auf Ärger mit dem Finanzamt  gefasst sein.

SPD/Volt: "Hoffnung  in Sachen Zweckentfremdung"

Für die SPD/Volt-Fraktion im Stadtrat ist das Urteil eine gute Nachricht für München, aber nur ein erster Schritt. "Zum ersten Mal ist Airbnb letztinstanzlich unterlegen mit der Ansicht, keine Vermieterdaten an Behörden weiterleiten zu müssen. Das gibt Hoffnung für die Auseinandersetzung mit Airbnb in Sachen Zweckentfremdung. Wir bitten das Sozialreferat, sich genau anzuschauen, wie wir das Urteil auch für München nutzen können", wird Simone Burger, die wohnungspolitische Sprecherin, in einer Mitteilung  der Fraktion zitiert .

Nicht nur Steuerhinterziehung sei ein Problem, sondern auch Zweckentfremdung: "Denn die Wohnungen werden dem regulären Mietmarkt entzogen, wenn sie für viel Geld zur Kurzzeitmiete angeboten werden."

Zweckentfremdung? 2019 wurden 13.000 Wohnungen überprüft

"Schätzungen zufolge findet man alleine bei Airbnb mehr als 7.100 solcher Wohnungen in München", so die SPD/Volt-Fraktion. Wenn die Stadt nun aber die Vermieterdaten erhalten könne, werde es für sie deutlich einfacher, Zweckentfremdungen aufzudecken.

Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn eine Wohnung oder ein Haus länger als acht Wochen pro Kalenderjahr an Feriengäste und Medizintouristen vermietet wird.

Laut SPD/Volt-Fraktion haben die Außendienstmitarbeiter des städtischen Sozialreferats im vergangenen Jahr mehr als 13.000 Wohnungen wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung überprüft, in den vergangenen zehn Jahren konnten so mehr als 2.300 Wohneinheiten gerettet werden.

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • am 10.09.2020 20:44 Uhr / Bewertung:

    Einmal im Jahr einen anderen Vermieter. Und schon humpelt dieses Konstrukt!

  • Vorüberlaufender am 10.09.2020 17:33 Uhr / Bewertung:

    Witzigerweise betrifft das zu einem Großteil Mieter, die irgendwann eine günstige Wohnung in den Großstädten ergattert haben, dort gar nicht mehr oder kaum mehr leben und sich mit fremden Wohnungen ein unversteuertes Zubrot erwirtschaften. Also genau das Klientel der Parteien, die jetzt vor Freude in die Hände klatschen.

  • Ludwig III am 10.09.2020 17:32 Uhr / Bewertung:

    Richtig und fair wäre, nicht so viele Hotels in München zu genehmigen. Sie nehmen Platz für ganze Wohnblocks weg. Und Steuern fallen da auch nicht so besonders viele an. Dann müsste man nicht jedem Wohnungsbesitzer verbieten, sich ein wenig was dazu zu verdienen.
    Ansonsten haben alle Münchner die Touristen nur als Last zu tragen, während wenige Ketten und Touristikunternehmen damit die goldene Nase verdienen. Bestimmt wieder ab 2021...

    Darf denn auch in den Schweizer Banken pauschal nach den Konten unserer Stadträte und Bürgermeister gefragt werden? Ganz ohne Anfangsverdacht?

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.